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Vernehmlassung 2013/113: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019 (Kulturbotschaft) · 127 Seiten
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tive und erfolgsabhängige Filmförderung sind in der Förderperiode 2016–2019 keine Änderungen mit finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt vorgesehen.
Ebenfalls im Kredit «Filmförderung» integriert ist das neue Förderinstrument «Film Standort Schweiz». Mit «Film Standort Schweiz» will das BAK Anreize schaffen, damit Schweizer Filme und Schweizer Koproduktionen möglichst umfassend in der Schweiz hergestellt werden und hier ihre Wertschöpfung erzielen. Dazu übernimmt das BAK maximal 20 Prozent der in der Schweiz anfallenden Herstellungskosten (Löhne, Honorare, Leistungen an Schweizer Unternehmen usw.). Das neue Instrument beabsichtigt, Filme, die bisher im Ausland gedreht wurden, in die Schweiz zu holen (vgl. Ziff. 2.1.7). «Film Standort Schweiz» erfordert Zusatzmittel von 6 Millionen Franken pro Jahr, um damit je 5–10 Spiel- und Dokumentarfilme zu fördern. Der Programmstart ist für den 1. Juli 2016 vorgesehen.
– Der Kredit «Filmkultur» fasst Förderungsmassnahmen zusammen, die zur Sensibilisierung der Bevölkerung, zur Vermittlung filmkulturell relevanter Themen und Filme sowie zur nationalen und internationalen Promotion des Schweizer Films beitragen. Der Bund unterstützt Schweizer Filmfestivals und fördert die Herausgabe von Filmzeitschriften, spezifische Kinder- und Jugendprogramme sowie Projekte zur Erhaltung, Entwicklung und Innovation der Filmproduktion und Filmkultur in der Schweiz. Ebenfalls in diese Rubrik fallen die Beiträge an die Promotionsagentur Swiss Films. In Bezug auf die «Filmkultur» gibt es in der Förderperiode 2016–2019 keine Abweichungen zur Finanzplanung des Bundes zu verzeichnen.
– Der Kredit «Cinémathèque» weist die Betriebsbeiträge des BAK an das Filmarchiv aus: Der Neu- und Umbau der Archivräumlichkeiten der Cinémathèque in Penthaz bei Lausanne wird voraussichtlich Ende 2015 abgeschlossen. Die Aufnahme des Vollbetriebs in den neuen Bauten ist auf Anfang 2016 vorgesehen. In der Vergangenheit hat das BAK den Betrieb der Cinémathèque mit jährlich rund 3 Millionen Franken finanziert. Für den Vollbetrieb der Cinémathèque ab dem Jahre 2016 sind Betriebsbeiträge des BAK von jährlich rund 7,4 Millionen Franken budgetiert, die in der Finanzplanung des Bundes bereits eingestellt sind. Die Restfinanzierung erfolgt durch den Kanton Waadt, die Stadt Lausanne sowie durch selbst erwirtschaftete Einnahmen der Cinémathèque.
Übersicht über die Beiträge,
gestützt auf die Artikel 3–6 FiG (in Mio. Fr., gerundet)
2016 2017 2018 2019 2016–2019
Filmförderung 30,4 33,7 34,0 34,4 132,4
Filmkultur 9,4 9,4 9,5 9,6 38,0
Cinémathèque 7,4 7,5 7,6 7,6 30,1
Zahlungsrahmen Film 47,1 50,6 51,1 51,6 200,5
3.1.4 Zahlungsrahmen Kulturgütertransfer
Mit den Finanzhilfen nach Artikel 14 KGTG werden Projekte unterstützt, die dem Schutz und Erhalt von besonders gefährdeten beweglichen Kulturgütern dienen (vgl. Ziff. 2.2.1).