Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/127: Änderung Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) · 21 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht

1 Ausgangslage

Das IBSG wurde am 17. Juni 2011 von der Bundesversammlung verabschiedet und mit Beschluss des Bundesrates vom 5. September 2012 auf den 1. Oktober 2012 in Kraft gesetzt. Im selben Beschluss hiess der Bundesrat den dazugehörigen Ausführungserlass, die Verordnung über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSV) gut. Diese wurde ebenfalls per 1. Oktober in Kraft gesetzt. Gleichzeitig beauftragte er das VBS, dem Bundesrat bis Ende 2013 einen Entwurf zur Revision des IBSG vorzulegen, welcher eine formalgesetzliche Verankerung des Informationssystems der Eidgenössischen Hochschule für Sport (EHSM) vorsieht. Seither wurde festgestellt, dass insgesamt drei weitere Informationssysteme betrieben werden oder im Aufbau begriffen sind, die ebenfalls einer formalgesetzlichen Grundlage bedürfen. Es handelt sich um ein Informationssystem für die Bearbeitung leistungsdiagnostischer Daten, ein Informationssystem für die Evaluation von Kursen und Lehrgängen sowie das Informationssystem der nationalen Agentur gegen Doping. Zudem sollen mit der vorliegenden Revision Detailkorrekturen an den Regelungen der bereits im IBSG geregelten nationalen Datenbank für Sport vorgenommen werden. Aufgrund der im Verhältnis zum bisherigen Erlass grossen Anzahl geänderten Bestimmungen, wird eine Totalrevision des IBSG vorgeschlagen.

2 Zusammenfassung der Ergebnisse

21 Vorbemerkungen 211 Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens

Das Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) wurde vom Bundesrat am 13. Dezember 2013 eröffnet und dauerte bis zum 31. März 2014.

Zur Teilnahme eingeladen wurden 141 Vernehmlassungsadressaten, namentlich die Kantone, politische Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere, im Einzelfall interessierte Kreise.

212 Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren

Die Zahl der Vernehmlassungsteilnehmer beträgt 48. Es haben 25 Kantone, 2 Parteien, 4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, die Schweizer Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, 7 Verbände des Sports sowie 9 weitere Organisationen oder Institutionen eine Stellungnahmen eingereicht1.

Verschiedene Vernehmlassende beschränken sich auf ausgewählte Sachbereiche, von denen sie besonders betroffen sind. Ein grosser Teil der Vernehmlassungsteilnehmer verzichtet auf eine inhaltliche Stellungnahme.

213 Darstellung der Ergebnisse im Vernehmlassungsbericht

Die Vernehmlassenden werden in der Regel mit Abkürzungen (vgl. Anhang 4.2) zitiert. Aus Praktikabilitätsgründen wurden für Organisationen und Institutionen, für die keine offiziellen Abkürzungen bestehen ad hoc neue Abkürzungen geschaffen.

Die Reihenfolge der aufgeführten Vernehmlassungen drückt keine inhaltliche Wertung aus.

1 vgl. Liste in Anhang 4.2