Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/127: Änderung Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) · 9 Seiten
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS
Bundesamt für Sport BASPO
Revision des Bundesgesetzes über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG)
Erläuterungen
1. Ausgangslage
Das IBSG wurde am 17. Juni 2011 als gänzlich neuer Erlass von der Bundesversammlung verabschiedet und mit Beschluss des Bundesrates vom 5. September 2012 auf den 1. Oktober 2012 in Kraft gesetzt. Im selben Beschluss hiess der Bundesrat den dazugehörigen Ausführungserlass, die Verordnung über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSV), gut. Auch diese wurde per 1. Oktober 2012 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig beauftragte der Bundesrat das VBS, dem Bundesrat bis Ende 2013 ein Gesetzesentwurf zur Revision des IBSG vorzulegen, welcher eine formalgesetzliche Verankerung des Verwaltungsinformationssystems der Eidgenössischen Hochschule für Sport (EHSM) vorsieht, weil dieses System u.a. Daten zu Disziplinarverfahren, die als besonders schützenswert gelten, enthält.
In der Folge wurde festgestellt, dass aufgrund der mittlerweile erfolgten Entwicklung weitere Informationssysteme hinzugekommen sind, deren Betrieb eine formalgesetzliche Grundlage erforderlich machen. Es handelt sich um das System zur Bearbeitung leistungsdiagnostischer Daten, das System zur systematischen Evaluation von Kursen und Lehrgängen und das System der nationalen Agentur zur Bekämpfung von Doping. Zudem sollen die Erfahrungen, die mit der Anwendung des neuen Gesetzes gemacht worden sind in diese Revisionsvorlage einfliessen.
Auf Grund der im Verhältnis zum bisherigen Erlass grossen Anzahl neuer oder geänderter Bestimmungen, wird die Revisionsvorlage als Totalrevision des IBSG ausgestaltet.
2. Grundzüge der Vorlage
2.1 Nationales Informationssystem für Sport
Der ursprünglich bezeichnete Rahmen, dem das Nationale Informationssystem für Sport dienen soll, wurde zu weit gesteckt. Aktuell, wie auch in einer mittelfristigen Entwicklung, werden mit dem nationalen Informationssystem für Sport nur solche Programme und Massnahmen administriert, die unmittelbar durch den Bund geführt oder unterstützt werden. In erster Linie handelt es sich dabei um das Programm Jugend und Sport (J+S) sowie die durch den Bund unterstützten Kaderbildungen im Programm Erwachsenensport Schweiz (ESA). Zusätzlich werden die Kurse der Trainerbildung des BASPO und künftig auch Militärsportkurse im nationalen Informationssystem für Sport administriert. Hingegen kommt den Bereichen „Sport in der Schule“ und „Leistungssport“ keine eigenständige Bedeutung zu. Soweit diesbezüglich durch das BASPO Personendaten bearbeitet werden, geschieht dies ausschliesslich im Rahmen von J+S, nämlich bei der Unterstützung von J+S-Angeboten, bei denen Schulen als Organisatoren auftreten sowie im Rahmen der J+S-Nachwuchsförderung.
2.2 Informationssystem für leistungsdiagnostische Daten
Die aktuelle Regelung sieht vor, dass im Informationssystem des BASPO für medizinische Daten (Art. 13 – 16 IBSG) auch leistungsdiagnostische Daten bearbeitet werden. Es zeigt sich nun, dass die Leistungsdiagnostik vermehrt über ein eigenes Mess- und Informationssystem verfügt, welches im Begriff ist, noch weiter ausgebaut zu werden. Dieses soll in Zukunft neben den herkömmlichen Test-