Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/128: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Umsetzung der Motion WAK-N 13.3362) · 59 Seiten
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Kunden überwälzt, dürfte auch für die Gemeinden eine Entlastung von rund 5 Millionen Franken resultieren.
3.4 Auswirkungen auf die Sozialversicherungen
Von den jährlichen Mehreinnahmen von rund 133 Millionen Franken der Vorlage würden nebst der allgemeinen Bundeskasse auch die AHV und die IV profitieren. Für den AHV-Fonds würden sich jährliche Mehreinnahmen von rund 14 Millionen Franken ergeben und für den IV-Fonds - befristet bis Ende 2017 - rund 7 Millionen Franken.
3.5 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hat von den einzelnen Gesetzesänderungen nur die Neuregelung der Steuerpflicht nach Artikel 10 VE-MWSTG. Ausländische Unternehmen, die keinen Sitz und keine Betriebsstätte im Inland haben, werden neu bereits ab dem ersten Franken Umsatz aus Leistungen im Inland grundsätzlich steuerpflichtig. Damit werden Wettbewerbsnachteile der inländischen Unternehmen eliminiert und die Wertschöpfung im Inland vollumfänglich besteuert. Dies dürfte sich in erster Linie in den Grenzgebieten positiv auf die Wirtschaft im Allgemeinen und die inländischen Handwerksbetriebe im Besonderen auswirken.
3.6 Auswirkungen auf die privaten Haushalte
Die Haushalte sind von der Vorlage nur in geringem Ausmasse betroffen. Eine Mehrbelastung würde sich bei den Haushalten ergeben, die bisher steuerfreie Arbeiten von ausländischen Unternehmen beziehen konnten, da sich ihre derartigen Bezüge auf nicht mehr als 10 000 Franken im Jahre beliefen. Infolge der Neuregelung der Steuerpflicht nach Artikel 10 VE-MWSTG müssten nun die ausländischen Unternehmen alle ihre Leistungen im Inland versteuern. Dadurch würde sich der Preis ihrer Leistungen um 8 Prozent erhöhen. Für die betroffenen Haushalte würden sich die bezogenen Leistungen somit um maximal 800 Franken verteuern. Zudem ergäbe sich eine geringfügige Mehrbelastung von durchschnittlich knapp 3 Franken pro Jahr für die Haushalte mit Autos, da die Vermietung von im Gemeingebrauch stehenden Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen neu steuerbar wird.
3.7 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die Umwelt.