Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/128: Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (Umsetzung der Motion WAK-N 13.3362) · 59 Seiten
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Tabelle 2
Wiederkehrende finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
Mio. Franken
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten: Ersatz
90 des fiktiven Vorsteuerabzugs durch die Margenbesteuerung
Weltweite Umsätze statt Inlandumsätze massgeblich für Steuer-
40 pflicht
Kosten für zusätzliches Personal zur Umsetzung der Neurege-
-5 lung der Steuerpflicht
Unterstellung der Kleinsendungen aus dem Ausland unter die
20 Inlandsteuer
Vereinfachung der Steuerpflicht von Gemeinwesen -10
Finanzierung der Unternehmen durch Nicht-Entgelte schliesst
-5 die Steuerpflicht nicht mehr aus
Neuregelung der Besteuerung von Plätzen für das Abstellen von
8 Fahrzeugen
Bekanntmachungsleistungen von gemeinnützigen und an ge-
0 meinnützige Organisationen steuerbar
Umsetzung der Pa.Iv. 02.413 Triponez und 11.440 Frick -5
Mehreinnahmen total133
3.2.2 Personelle Auswirkungen
Auswirkungen auf den Personalbedarf hat einzig die Neuregelung der Steuerpflicht nach Artikel 10 VE-MWSTG. Weil neu auf den weltweit erzielten Umsatz abgestellt wird, ist mit einer starken Zunahme der Anzahl Eintragungen und Löschungen von Unternehmen im Register der mehrwertsteuerpflichtigen Personen zu rechnen. Auch die Anzahl der dauerhaft steuerpflichtigen Personen würde deutlich zunehmen (s. Ziff. 3.1.1).
Der Aufwand für die Eintragung und Löschung von ausländischen Unternehmen ist in aller Regel grösser als bei inländischen Unternehmen. Dies liegt zum einen darin begründet, dass es schwierig ist, mit diesen Unternehmen in Kontakt zu treten. Zum anderen muss überprüft werden, dass ein Steuervertreter in der Schweiz (Art. 67 MWSTG) bestellt wird. Ausserdem sind teilweise auch Sicherstellungsmassnahmen nach Artikel 93 MWSTG zu treffen, damit die geschuldete Steuer auch abgeliefert wird. Besonders hoch wäre der Aufwand für die ESTV im Einführungsjahr der Neuregelung der Steuerpflicht. Aber auch später wären gegenüber dem Status quo pro Jahr zusätzlich rund 10 000 Eintragungen und Löschungen vorzunehmen.
Aktuell werden im MWST-Register pro Jahr rund 29 000 Eintragungen und 23 000 Löschungen vorgenommen. Mit diesen Arbeiten sind 53 Personen (Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Um jährlich weitere 10 000 Eintragungen und 10 000 Löschungen