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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten

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economiesuisse, SGV, Treuhand-Kammer, VSV, SwissHoldings) wie auch in 16 der übrigen, nicht angeschriebenen Stellungnahmen (Nordwestschweizer Regierungskonferenz,

PLR-VD, CCIG, Gewerbeverband des Kantons Luzern, GEM, IHZ, Interpharma, SBMV, Scienceindustries, SOHK, Amcham, VSUD, ZHK, ZVDS, Schindler, Municipalité de

Lausanne). Von diesen insgesamt 34 Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilenhmern, welche als alternative Kompensationsmassnahme einen Verzicht auf steuersystematische Reformelemente erwähnen, sprechen sich 22 (FDK, GL, SO, BL, AG, economiesuisse,

SGV, Treuhand-Kammer, VSV, SwissHoldings, Nordwestschweizer Regierungskonfe-

renz, Gewerbeverband des Kantons Luzern, GEM, IHZ, SBMV, Scienceindustries,

SOHK, Amcham, VSUD, ZHK, ZVDS, Schindler) explizit dafür aus, im Gegenzug auf die Einführung der Kapitalgewinnsteuer zu verzichten.

 Zwei nationale Parteien( BDP, FDP), drei gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, VSV, SwissHoldings), sowie sieben der übrigen,

nicht angeschriebenen Stellungnahmen (CCIG, Scienceindustrie, Amcham,

SBMV, SOHK, ZHK, Schindler) sprechen sich dafür aus, auf die Anpassungen bei der Verlustverrechnung, beim Beteiligungsabzug und dem Teilbesteuerungsverfahren zu verzichten, damit der Gegenfinanzierungsbedarf reduziert werden kann.

 SGV, die Treuhand-Kammer, GEM, der Gewerbeverband des Kantons Luzern,

IHZ und ZVDS würden als Beitrag zu einer erleichterten Gegenfinanzierung den Verzicht auf die Anpassungen bei der Verlustverrechnung und dem Beteiligungsabzug sowie den Verzicht auf die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital begrüssen.

 Die FDK und die Nordwestschweizer Regierungskonferenz schlagen vor, auf

die zinsbereinigte Gewinnsteuer, Anpassungen beim Beteiligungsabzug und den Verzicht auf die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital zu verzichten. Mit dem Wegfall dieser Reformelemente wäre die Kapitalgewinnsteuer als Gegenf inanzierungsinstrument nicht mehr erforderlich.

 Die Besteuerung von Erträgen aus Wertschriften hat nach Ansicht des SSV (grosse Mehrheit der Städte) zu 100% zu erfolgen. Durch die daraus resultierenden Mehreinnahmen könnten Teile der Einnahmeausfälle bei den juristischen Personen kompensiert werden.

VSUD erwähnt den Verzicht auf die Anpassungen beim Beteiligungsabzug und dem Teilbesteuerungsverfahren, was die Gegenfinanzierung erleichtern würde.

 Der Kanton UR regt an, als Charakter einer Gegenfinanzierungsmassnahme die Mindestbeteiligungsquote von 10 Prozent beizubehalten.

 Die Kantone GE und VD und PLR-VD befürworten die Einschränkung der steuerfreien Ausschüttung von Agios (Kapitaleinlageprinzip). Diese Massnahme würde einer teilweisen Gegenfinanzierung dienen.

 Die SPS erachtet es als unverständlich, dass nicht die gänzliche Aufhebung der Teilbesteuerung zur Gegenfinanzierung vorgeschlagen wird.

 Nach Ansicht von Interpharma soll die Gegenfinanzierung u. a. durch den Verzicht auf einzelne Massnahmen, welche nicht in direktem Zusammenhang mit der USR III stehen erfolgen. Der Kanton TG weist darauf hin, dass der Verzicht auf diejenigen vorgeschlagenen Massnahmen, die nicht zum unverzichtbaren Kern der USR III gehören, die Mindereinnahmen eindämmen wird. Spezifische Reformelemente werden nicht genannt.

 Der Kanton BS beantragt die Aufhebung des Teilbesteuerungsverfahrens und fordert, die so erzielten Mehrerträge zur Gegenfinanzierung zu verwenden. Municipalité de Lausanne schlägt vor, auf die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital zu verzichten und im Gegenzug die eingesparten Mindereinnahmen zur Kompensation der Kantone (und indirekt der Gemeinden) zu verwenden.