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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 35Fedlex · Ergebnisbericht

5.7 Ergänzungsbeitrag Zusammenfassung

Die KdK/FDK, 18 Kantone, zwei nationale Parteien, ein gesamtschweizerischer Dachverband sowie acht weitere Vernehmlassungsteilnehmer befürworten die vorgeschlagenen Ergänzungsbeiträge.

Eine Minderheit der KdK/FDK, vier Kantone, zwei Parteien sowie vier weitere Stellungnahmen lehnen Ergänzungsbeiträge ab.

Die Kantone VD und GE sprechen sich für Ergänzungsbeiträge aus, schlagen aber ein anderes System vor: ein „Härtefallfonds“ soll neben einer vertikalen ebenfalls eine horizontale Finanzierung durch „Gewinner“ aus dem Systemwechsel enthalten. Dieser Alternativvorschlag wird durch fünf weitere Kantone unterstützt bzw. eine Prüfung angeregt.

Bezüglich der Finanzierung der Ergänzungsbeiträge wird durch KdK/FDK, sechs Kantone und eine kantonale Partei darauf hingewiesen, dass nach Auslaufen der Ergänzungsbeiträge die frei werdenden Bundesmittel an den Härteausgleich kantonalen Interessen entsprechend eingesetzt werden müssen. Ein Kanton fordert zudem, dass die Ergänzungsbeiträge durch andere Quellen finanziert und die Mittel aus dem Härteausgleich für den SLA eingesetzt werden müssten.

Zustimmung

Die KdK/FDK sowie 18 Kantone (BE, LU, UR, OW, GL, ZG, FR, SO, BS, AR, AI, SG, GR,

AG, TG, VS, NE und JU), zwei Parteien (FDP, GLP) sowie die Stellungnahmen von Verbänden/Organisationen (SGemV, SAB, economiesuisse, FER, Treuhand-Kammer, Gewerbeverband Kanton LU, IHZ, UAPG, ZVDS) befürworten den vorgeschlagenen Ergänzungsbeitrag. Der Kanton BL steht den Ergänzungsbeiträgen skeptisch gegenüber, würde solche jedoch akzeptieren, wenn dadurch die politische Tragfähigkeit der USR III erhöht werden kann. Gewerbeverband Kanton LU und ZVDS weisen darauf hin, dass der Ergänzungsbeitrag zu plafonieren sei.

Die Kantone VD und GE sprechen sich für Ergänzungsbeiträge aus, soweit diese nicht nur für die ressourcenschwächsten Kantone, sondern für alle Kantone, welche negativ durch USR III betroffen sind, verwendet werden. Sie schlagen vor, dass ein neuer „Härtefallfonds“ von CHF 333 Mio. geschaffen wird, welcher vertikal durch den Bund mit CHF 180 Mio. und horizontal mit CHF 153 Mio. durch einen Teil der „Gewinne“ aus dem Systemwechsel finanziert wird. Dieser Vorschlag wird durch die Kantone ZG, UR, FR, BL, JU unterstützt, bzw. sie regen an, dass ein solcher geprüft wird. Ebenso wird dieser Vorschlag oder allgemein eine (horizontale) Kompensation unterstützt durch CP, Konferenz der NFA-Geberkantone, PLR-

VD.

Ablehnung

Eine Minderheit der KdK/FDK lehnt den Ergänzungsbeitrag ab. Dies einerseits mit der Begründung, dass die ressourcenschwächsten Kanton weniger von den steuerpolitischen Massnahmen der USR III betroffen seien als andere Kantone und dass ressourcenstarke Kantone sich ebenfalls Unsicherheiten des Systemwechsels gegenüber sehen; andererseits werde die Komplexität des Finanzausgleichs unnötig erhöht. Die Kantone ZH, SZ, NW und SH lehnen den Ergänzungsbeitrag ab, u.a. weil dieser nicht verhältnismässig sei bzw. der Bedarf nicht ausgewiesen sei. Die CVP steht den Ergänzungsbeiträgen skeptisch gegenüber, da sie in ihnen ein systemfremdes Element sieht, welches den Finanzausgleich verkompliziert. Die SVP lehnt diese ab. Ebenso werden die Ergänzungsbeiträge durch die folgenden Vernehmlassungsteilnehmerinnnen und -teilnehmern abgelehnt: SVDS, Konferenz der NFA-

Geberkantone, Ville de Genève und Prof. Schaltegger et al.

Weitere Fragen

Die KdK/FDK, die Kantone LU, GL, ZG, SO, GR und TG sowie eine weitere Stellungnahme (PLR-VD) weisen darauf hin, dass nach Auslaufen der Ergänzungsbeiträge die frei werden-