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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten
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den Bundesmittel an den Härteausgleich gemäss der Verständigungslösung zwischen Bund und Kantonen vom 9. November 2010 kantonalen Interessen entsprechend eingesetzt werden müssen. Der Kanton NE weist darauf hin, dass im Rahmen des 2. Wirksamkeitsberichts die Mehrheit der Kantone beantragt hat, dass die aus dem Härteausgleich frei werdenden Mittel für die Kompensation der soziodemografischen Lasten verwendet werden soll. NE fordert deshalb, dass die Ergänzungsbeiträge aus anderen Quellen finanziert werden sollen.
5.8 Berücksichtigung des step up im Ressourcenausgleich Zusammenfassung
Der Vorschlag des EFD bezüglich der Berücksichtigung des step up im Ressourcenpotenzial wurde mit dem Bericht vom 11.11.2014 den Kantonen während der Vernehmlassung zur Stellungnahme unterbreitet. KdK/FDK sowie 15 Kantone nehmen dazu Stellung. Die übrigen Kantone äussern sich nicht explizit zu dieser Frage. Die KdK/FDK unterstützt zusammen mit zehn Kantonen die Vorschläge des Bundesrats. Eine Minderheit der Kantone möchte den step up nicht für alle Kantone verbindlich festlegen. Mit Ausnahme von einem Kanton wird jedoch eine Berücksichtigung des step up im Ressourcenpotential befürwortet.
Zustimmung
Die KdK/FDK sowie zehn Kantone (LU, NW, GL, ZG, BS, BL, AR, SG, GR, TG) unterstützen die Berücksichtigung des step up bei der Festlegung des Ressourcenpotenzials. Das Ressourcenpotenzial der betroffenen Kantone soll gemäss KdK/FDK einerseits die Besteuerung der Reserven beim Systemwechsel und andererseits die Abschreibung der aufgedeckten stillen Reserven berücksichtigen. Da die kantonalen Steuerstatus nur bei der kantonalen Gewinnbesteuerung angewendet werden, betreffen die Aufdeckung und Abschreibung stiller Reserven nur die kantonale Ebene. Demzufolge ist die Bemessungsgrundlage der direkten Bundessteuer anzupassen, damit der durch die Auswirkungen des step up reduzierten Bemessungsgrundlage auf kantonaler Ebene Rechnung getragen wird. Manche der Befürworter empfehlen, die technischen und rechtlichen Aspekte noch zu vertiefen. Skeptisch gegenüber dem step up im Allgemeinen äussern sich die Kantone FR, VD, NE und GE, die sich gegen eine obligatorische Berücksichtigung des step up aussprechen. Sie vertreten jedoch die Ansicht, dass auch in diesem Fall der step up im Ressourcenpotenzial zu berücksichtigen ist. Dieselbe Ansicht vertreten die PLR-VD.
Ablehnung
Der Kanton VS ist der Meinung, dass die Auswirkungen des step up bereits in den Zeta-Faktoren berücksichtigt werden. VS wendet sich daher gegen die Berücksichtigung der durch den step up ausgelösten Abschreibungen in der Bemessungsgrundlage. Der Aktivierung der stillen Reserven hingegen soll bei der Festlegung des Ressourcenpotenzials Rechnung getragen werden.
5.9 Konzept zur Gegenfinanzierung auf Bundesebene Zusammenfassung
Knapp ein Drittel der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern (40) nimmt zur Gegenfinanzierung auf Bundesebene nicht spezifisch Stellung. Zehn Stellungnahmen befürworten das vom Bundesrat vorgeschlagene Konzept zur Gegenfinanzierung. Von fünf Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern wird dieses hingegen explizit abgelehnt. Die überwiegende Mehrheit äussert sich lediglich zu spezifischen Teilelementen des Gegenfinanzierungskonzepts.
Fünf Kantone (BS, BL, AG, VS, JU) unterstützen das vom Bundesrat unterbreitete Konzept zur Gegenfinanzierung auf Bundesebene explizit. Ebenso begrüsst die GLP und die SAB das Konzept. Von den übrigen, nicht angeschriebenen Vernehmlassungsteilnehmerinnen