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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten

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und -teilnehmern äussern sich die Nordwestschweizer Regierungskonferenz, IG DHS und Coop zustimmend.

Der Kanton SZ lehnt das Konzept zur Gegenfinanzierung explizit ab. Ebenso wird der Vorschlag des Bundesrates durch die FDP und SVP abgelehnt. Auch bei Travail.Suisse stösst das Gegenfinanzierungskonzept auf explizite Ablehnung.

Anmerkungen zu spezifischen Teilelementen des Gegenfinanzierungskonzepts

a) Aufbau struktureller Überschüsse

Der Kanton ZH, fünf nationale Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP SVP), fünf gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SVDS, FER, VSV,

SwissHoldings) sowie 14 übrige, nicht angeschriebene Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern (CCIG, Cgi, Gewerbeverband des Kantons Luzern, GEM, Inter-

pharma, SVV, scienceindustries, SBMV, Schindler, Amcham, USPI, der Verein

Schweizer Steuerzahler, VPAG, ZVDS) befürworten den Aufbau struktureller Überschüsse als (primäres) Element der Gegenfinanzierung. Die Grünen stehen dem Aufbau struktureller Überschüsse im Umfang von 1 Milliarde kritisch gegenüber. Prof. Schaltegger et al. erachten eine Gegenfinanzierung in Form struktureller Überschüsse als problematisch. Die CVP ist zudem der Ansicht, dass Alternativen zum gesetzlich vorgeschriebenen Schuldenabbau geprüft werden müssen, falls die strukturellen Überschüsse nicht wie vorgesehen aufgebaut werden können.

b) Steuerinspektoren

Der Kanton TI, die SVP, SVDS, sowie vier übrige, nicht angeschriebene Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (JSVP, up!Schweiz!, GastroSuisse, Verein Schweizer Steuerzahler) lehnen eine Aufstockung der Zahl der Steuerinspektoren als einnahmenseitige Massnahme zur Gegenfinanzierung ab. Die Ville de Genève drückt ihr Erstaunen über diese Massnahme aus. SSV, Travail.Suisse, AGFU und OREF begrüssen hingegen explizit die vorgesehene Aufstockung der Zahl der Steuerinspektoren.

a) Kapitalgewinnsteuer

24 Kantone (inkl. KdK/FDK,), acht Parteien, 15 Verbände/Organisationen sowie 33 weitere, nicht angeschriebene Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer lehnen die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften ab. Je zwei Kantone und Parteien sowie vier weitere Stellungnahmen stimmen dieser Massnahme zu (vgl. Ziff. 4.10)

Weitere Anmerkungen

 24 Kantone, inkl. KdK/FDK (ZH, BE, LU, UR, OW, NW, GL, ZG, FR, SO, BS, BL,

SH, AR, AI, SG, GR, TG, TI, VD, VS, NE, GE, JU) verlangen, dass die ausgabenseitigen Massnahmen zur Gegenfinanzierung auf Bundesebene nicht zu Lastenabwälzungen auf die Kantone führen. Der SSV, die Nordwestschweizer Regierungskonferenz und PLR-VD teilen diese Ansicht.

 Die FDK sowie acht Kantone (UR, NW, GL, FR, SO, SH, GR, VS) betonen, dass die vorgeschlagenen Massnahmen zur Gegenfinanzierung in der ausschliesslichen Zuständigkeit des Bundes liegen.

 Zwei Kantone (TI, NE), zwei Parteien (BDP, CVP), sowie zwei Verbände (FER, IHZ) und die Stadt Schaffhausen lehnen eine erhöhte steuerliche Belastung natürlicher Personen infolge der Gegenfinanzierung ab.

 Zwei nationale Parteien (SPS, Grüne) und der SGB plädieren dafür, dass eine vollständig einnahmeseitige Gegenfinanzierung im Rahmen der Unternehmensbesteuerung sicherzustellen ist. Eine Gegenfinanzierung durch Sparprogramme wird abgelehnt. Um zu vermeiden, dass es zu einer substantiellen Verschiebung der Steuerbelastung von den juristischen zu den natürlichen Personen kommt, sollen nach Ansicht des SSV Massnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerung im Zent-