Bericht lang

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 38Fedlex · Ergebnisbericht

rum stehen. Travail.Suisse lehnt den Aufbau struktureller Überschüsse ab, falls dazu Sparprogrammen bei grundlegenden Aufgaben des Bundes notwendig sind.

 Der Kanton BL hingegen spricht sich dafür aus, dass die Gegenfinanzierung in erster Priorität ausgabenseitig realisiert und erst in zweiter Linie einnahmenseitig erfolgen soll. Zwei Verbände (HKBB, VPAG) lehnen generell einnahmenseitige Massnahmen ab. Fokus Bern erachtet es als entscheidend, dass alle bestehenden Entlastungsmöglichkeiten konsequent umgesetzt werden (insbesondere das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket KAP), bevor neue Steuern in Erwägung gezogen werden.

 Der Kanton TG, die Grünen und veb.ch sind der Ansicht, dass die Mehrwertsteuer nicht zum Zwecke der Gegenfinanzierung beigezogen werden sollte.

 Der Kanton SZ ist der Ansicht, dass die USR III konsequent auf den Kernbereich und die Hauptzielsetzung der Reform zu fokussieren ist. Deshalb sei zu prüfen, ob allfällige indirekt mit der USR III-Hauptzielsetzung zusammenhängende steuerpolitische Massnahmen und allfällige Gegenfinanzierungsmassnahmen in eine separate Vorlage abgetrennt werden können.

 Der Kanton BE ist der Meinung, dass die Konturen der Sparprogramme auf Bundesebene bekannt sein müssen, bevor die Kantone der USR Ill zustimmen können.

 Die FDP würde es begrüssen, wenn potentielle Mehreinnahmen der Vorlagen der Verrechnungssteuerreform und des automatischen Informationsaustausches aufgezeigt würden.

 Die GLP ist der Ansicht, dass so schnell wie möglich eine mehrheitsfähige Gegenfinanzierung zu prüfen ist. Damit könnten kurzfristige Sparprogramme und Steuererhöhungen für natürliche Personen vermieden werden. Zudem regen sie an, eine Möglichkeit zu prüfen, die strukturellen Überschüsse zur Gegenfinanzierung gezielt in ein Gefäss zur Umsetzung der USR III zu kanalisieren und dafür zu reservieren.

 Der SBV verlangt, dass die Finanzierung der Kompensationszahlungen des Bundes an die Kantone mit der Vorlage vollumfänglich aufgezeigt wird.

GastroSuisse scheint der Aufbau von strukturellen Überschüssen mit vielen Unsicherheiten belastet. Er müsse deshalb so ausgestaltet werden, dass er in verbindlicher Weise erreicht wird.

 Die JSVP ist der Ansicht, dass auf eine Gegenfinanzierung weitgehend verzichtet werden soll.

5.10 Alternative Massnahmen zur Kompensation der Reformlasten Zusammenfassung

Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (83) äussert sich nicht spezifisch zu alternativen Kompensationsmassnahmen. 34 Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (u.a KdK/FDK, drei nationale Parteien, zwei gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft) erwähnen, dass der Verzicht auf steuersystematische Reformelemente den Gegenfinanzierungsbedarf reduzieren würde. 13 Stellungnahmen sprechen sich (zusätzlich) dafür aus, dass allfällige Mehreinnahmen pendenter Steuervorlagen der Gegenfinanzierung der USR III angerechnet werden sollen.

Teilweiser Verzicht auf steuersystematische Reformelemente

KdK/FDK und neun Kantone (UR, GL, SO, BS, BL, AG, TG, VD, GE) erwähnen, dass

durch den (teilweisen) Verzicht auf steuersystematische Reformelemente der Gegenfinanzierungsbedarf reduziert werden könnte. Ebenso drei der angeschriebenen Parteien (BDP,

FDP, SPS), sechs der gesamtschweizerischen Dachverbände und Organisationen (SSV,