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Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 44 Seiten
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SSV erachtet die USR III als notwendig, lehnt sie aber in der heutigen Form aus folgenden Gründen ab:
Verschiedene Elemente der vorliegenden Unternehmenssteuerreform III führen zu zum Teil empfindlichen Steuerausfällen auf der Ebene der Städte und Gemeinden. Für die Steuerausfälle auf kommunaler Ebene muss die Kompensation gesetzlich geregelt werden.
Die Einbindung der kommunalen Ebene in die Umsetzung der USR III ist nicht ausreichend gewährleistet.
Es fehlen genügend präzise Modellrechnungen, welche die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III auf die kommunale Ebene abbilden.
GastroSuisse beantragt mit der Umsetzung der USR III zuzuwarten, bis die Anforderungen der internationalen Organisationen an das Schweizer Steuersystem vollends geklärt sind und der Fahrplan für die Ausgestaltung der Unternehmensbesteuerung der EU-eigenen Steuerparadiese bekannt ist. GastroSuisse stellt zudem den Eventualantrag zu prüfen, ob sich der gewünschte Effekt der Beibehaltung der steuerlichen Attraktivität und der gleichzeitigen Einhaltung der internationalen Anforderungen an das Steuersystem ausschliesslich durch eine generelle Senkung der Unternehmenssteuersätze verwirklichen lässt und sich so ein für alle Steuerpflichtige gleichermassen attraktives Steuersystem, dass keine Notwendigkeit für die Vergabe von Privilegien hat, schaffen liesse.
VBSS, Gemeinde Ittigen, Stadt Schlieren lehnen die Vorlage in der heutigen Form ab. Es geht nicht an, dass die Reform eine Verschiebung der Steuerlast von den juristischen Personen hin zu den natürlichen Personen fördert. Es wird unter anderem reklamiert, dass kantonale Gewinnsteuersenkungen für Unternehmen im Widerspruch zu den von den Unternehmen in Anspruch genommenen öffentlichen Dienstleistungen und zur vorausgesetzten Infrastruktur stehen.
Swiss Textiles moniert, dass die Vorlage nicht zielgerichtet ist, unnötig mit systematischen Massnahmen überladen ist und andere wichtige Elemente – wie etwa die Erbschaftssteuer – ausblendet.
Gemeinde Péry-La Heutte findet die in der Reform angestrebte Privilegierung von internationalen Aktiengesellschaften bedrohe mit den angestrebten Finanzierungsmassnahmen die nationale Wirtschaft, sowie vor allem auch die Industrie und das Handwerk.
4.2 Abschaffung der kantonalen Steuerstatus Zusammenfassung
Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer finden, dass die kantonalen Steuerstatus international nicht mehr akzeptiert werden.1 Es drohen Gegenmassnahmen anderer Staaten gegen schweizerische Unternehmen; Die Rechtsunsicherheit verringert die Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen in der Schweiz und gefährdet letztlich die Attraktivität der Schweiz für Unternehmen.
Eine kleine Minderheit findet die Vorlage gehe zu weit oder meinen die Abschaffung komme zu früh.
1 KdK/FDK, sämtliche Kantone, acht Parteien (BDP, CVP, GLP, Grüne, FDP, SPS, PLR-GE, PLR-VD) und 46 Verbände/Organisationen sowie weitere Stellungnahmen (economiesuisse, GEM, SAB, SBVg, SGB, SGemV, SSV, Städt. Steuerkonf., SVDS, Swissholdings Travail.Suisse, Treuhand-Kammer, AGFU, Alliancesud, Amcham, CCIG, CGI, Coop, CVCI, FASMED, FER, FGPF, Forum PME, Gewerbeverband des Kantons Luzern, HKBB, IG DHS, Municipalité de Lausanne, Nordwestschweizer Regierungskonferenz, OREF, Prof. Oberson, SBB, SBMV, Schindler, scienceindustries, SOHK, STSA, SVV, Tardy, USPI, VBSS, Verein Schweizer Steuerzahler, Ville de Genève, VPAG, VSV, ZHK, ZVDS).