Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten
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Milliarden Franken (inkl. Kantonsanteil). Dies entspricht beinahe 50% der gesamten Einnahmen aus der Gewinnbesteuerung.
Diese Zahlen zeigen, dass die USR III nicht nur aus steuer- sondern auch aus finanzpolitischer Sicht von grosser Bedeutung ist. Angesichts der internationalen Entwicklungen ist die Beibehaltung des Status quo keine realistische Handlungsoption; die abnehmende Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen würde zu einer Erosion der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit führen, und die Ergiebigkeit der Unternehmensbesteuerung würde deutlich beeinträchtigt. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Auswirkungen der USR III nicht nur mit dem heutigen Zustand zu vergleichen, sondern auch mit einem Szenario ohne Reform. (vgl. hierzu die Ausführungen in Ziffer 3.1).
1.1.5 Volkswirtschaftliche Bedeutung der Statusgesellschaften
Die folgende Tabelle gibt einen Hinweis auf die volkswirtschaftliche Bedeutung der Statusgesellschaften. Bedeutend ist ihr Anteil am Steueraufkommen mit 48.3% beim Bund und 21.1% bei den Kantonen und Gemeinden. Ebenfalls sehr gewichtig ist ihr geschätzter Anteil an den Forschungs- und Entwicklungsausgaben mit 44.8%. Dieser Anteil umfasst sowohl zum grösseren Teil die in diesen Gesellschaften selbst getätigten (intramuros) als auch zu einem kleineren Teil die bei Dritten in Auftrag gegebene (extramuros) Forschung- und Entwicklung. Der Anteil der Statusgesellschaften am Personalaufwand und damit an der Beschäftigung erscheint auf den ersten Blick mit 4.3% weniger bedeutsam. Immerhin deutet diese Zahl auf eine direkte Beschäftigtenzahl im Bereich von 150‘000 bis 180‘000 hin. Zu berücksichtigen ist auch, dass Statusgesellschaften oft in einen Konzernverbund eingebettet sind, was dank den attraktiven Standortbedingungen auch zu Wertschöpfung und Beschäftigung in ordentlich besteuerten Konzerngesellschaften im Inland beiträgt. Schliesslich lösen die Statusgesellschaften auch via ihre ordentlich besteuerten Zulieferer und über die Konsumausgaben ihrer Beschäftigten indirekte und induzierte Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte aus.
Tabelle 5: Geschätzte Anteile der Gesellschaften nach Steuerstatus an den Steuereinnahmen, dem Personalaufwand und den Forschungs- und Entwicklungsausgaben, Durchschnitt 2008-2010:
A B Ordentlich besteuerte Statusgesellschaften nach Gesellschaften Art. 28 StHG Steuereinnahmen - Bund 51.7% 48.3% - Kantone und Gemeinden 78.9% 21.1% Personalaufwand 95.7% 4.3% Forschungs- und Entwicklungsaufwand (intra- und extramuros) 55.2% 44.8% Quelle: ESTV