Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten
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winnsteuersätze eine wirksame Massnahme zum Erhalt der Standortattraktivität. Als ebenfalls prioritäre Massnahme beurteilen die Kantone die Aufdeckung der stillen Reserven. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer wurde von den Kantonen kritisch beurteilt. Im Vordergrund stehen Befürchtungen, dass die Massnahme zu hohe Mitnahmeeffekte generiert und die internationale Akzeptanz ungewiss ist. Ebenso bezweifelt eine Mehrheit der Kantone den Nutzen der Anpassungen beim Beteiligungsabzug. Die weiteren steuerpolitischen Massnahmen (Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, Umbau der Verrechnungssteuer, Erleichterungen bei der Kapitalsteuer, Tonnage-Tax, pauschale Steueranrechnung) sind für die grosse Mehrheit der Kantone nicht prioritär.
Die Kantone befürworten grundsätzlich, dass der Bund ihnen mit vertikalen Ausgleichsmassnahmen finanzpolitischen Handlungsspielraum für die Senkung des Gewinnsteuertarifs verschafft. Hinsichtlich der konkreten Form des Ausgleichs zeigt die Konsultation auf, dass eine Anpassung der Einnahmenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen bevorzugt wird.
Die Notwendigkeit, den nationalen Finanzausgleich im Zuge der Reform der Unternehmensbesteuerung anzupassen, wird von allen Kantonen anerkannt. Eine Mehrheit der Kantone verlangt aber die Prüfung von anderen Modellen als die im Bericht vorgeschlagene Gewichtung gemäss der relativen steuerlichen Ausschöpfung.
Mit den im Schlussbericht postulierten Grundsätzen zur Gegenfinanzierung sind alle Kantone, die eine Stellungnahme eingereicht haben, einverstanden. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wird von einer Mehrheit der Kantone abgelehnt; hingegen wird die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften von einer Mehrheit als prüfenswert beurteilt.
1.2 Grundsätzliche Ausrichtung der Reform
1.2.1 Ziele der Reform
Die in Ziffer 1.1.1 genannten internationalen Entwicklungen, namentlich auf Stufe OECD und G20, prägen die Ausgangslage für die USR III wie folgt:
• Die OECD strebt die Entwicklung neuer bzw. die Aktualisierung bestehender internationaler Standards für die Unternehmensbesteuerung an. Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung gewisser Standards den Mitgliedstaaten nicht in das eigene Belieben gestellt wird, sondern dass die OECD mit Sukkurs der G20 die Einhaltung durchsetzen wird, analog zu den Standards im Bereich des Informationsaustauschs. Der Spielraum für den nationalen Gesetzgeber wird damit eingeschränkt werden – nicht nur, aber auch in der Schweiz.
• Mit der Lancierung des Projekts BEPS hat auf internationaler Ebene die OECD die Führung übernommen. Die von der EU entwickelten Kriterien im Bereich der Unternehmensbesteuerung haben daher für das Nicht-EU-Mitglied Schweiz vorerst an Bedeutung verloren.
• Unverändert wichtig für die Schweiz bleibt aber das bilaterale Verhältnis zu den EU-Mitgliedstaaten, namentlich zu den Nachbarstaaten Deutschland, Frankreich und Italien.
• BEPS zielt insgesamt auf eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage ab, indem Steuerregimes – verstanden in einem weiten Sinne – eingeschränkt