Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten

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GR 13.1% BS 19.6% Madrid 31.2% TG 13.2% Bratislava 19.7% Paris 32.5% SH 13.5% Amsterdam 20.9% New York 41.1% Dublin 14.1% Helsinki 21.7%

Quelle: ZEW / BAK Basel

Auch bei der effektiven Steuerbelastung nehmen einige Kantone im internationalen Wettbewerb eine Spitzenposition ein (vgl. Tabelle 2). Nebst der ordentlichen Steuerbelastung spielen im internationalen Steuerwettbewerb aber auch die gezielte Nutzung unterschiedlicher Steuersysteme durch global tätige Unternehmen sowie Sonderregelungen für mobile Erträge eine grosse Rolle.

Im ersten Fall wird mittels Steuerplanung versucht, Konzernaktivitäten so zu strukturieren, dass eine internationale Nichtbesteuerung resultiert. Ein Beispiel hierfür ist der Fall, dass Konzerngesellschaften Lizenzgebühren an ein verbundenes Unternehmen bezahlen, das keiner Steuerbelastung unterliegt. Das verbundene Unternehmen schüttet diese Lizenzerträge als Dividende an die Muttergesellschaft aus. Bei der Muttergesellschaft werden Dividendenerträge nicht besteuert.

Bei den Sonderregelungen für mobile Erträge ist es oftmals so, dass diese in den betreffenden Ländern nicht im Gesetz geregelt sind, sondern mittels so genannter Rulings11 direkt mit den einzelnen Unternehmen vereinbart werden. Dieser Umstand verunmöglicht eine nachvollzieh- und überprüfbare Darstellung dieser Sonderregelungen. Klar belegbar ist, dass das Grundmodell einer zinsbereinigten Gewinnsteuer in Belgien und im Fürstentum Liechtenstein angewendet wird. Weiter sind auch die verschiedenen Lizenzboxen in EU-Staaten relativ gut dokumentiert (vgl. Tabelle 3).

11 Die OECD definiert den Begriff „Ruling“ wie folgt: „jeder durch eine Steuerbehörde an einen spezifischen Steuerzahler oder eine Gruppe von spezifischen Steuerzahlern gerichtete Rat, jede solche Information oder jede solche Handlung, welche die steuerliche Situation dieser Personen betrifft und worauf diese sich verlassen können“.