Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten
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1.1.6 Bisherige Arbeiten
1.1.6.1 Projektorganisation USR III
Der Bundesrat hatte das EFD bereits im November 2008 beauftragt, eine Vorlage für die USR III zu erarbeiten. Die darin vorgesehenen Reformelemente reichten allerdings nicht aus, um die internationale Akzeptanz des Schweizer Unternehmenssteuersystems wieder herzustellen. Deshalb hat der Bundesrat das EFD im Juni 2012 beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Konsultation der interessierten Wirtschaftskreise seine Arbeiten zur Vorlage von Massnahmen im Bereich des Unternehmenssteuerrechts fortzuführen.
In der Folge hat das EFD gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) eine paritätische Projektorganisation eingesetzt. Deren Auftrag war es, Vorschläge zur Reform der Unternehmensbesteuerung zu erarbeiten, welche eine möglichst optimale Positionierung im Spannungsfeld zwischen steuerlicher Standortattraktivität, finanzieller Ergiebigkeit und internationaler Akzeptanz ermöglichen.
Die Projektorganisation hat daraufhin eine Strategie für die USR III entwickelt und verschiedene steuerliche Massnahmen zur Einführung oder zur weiteren Prüfung vorgeschlagen. Sie hat zudem festgehalten, dass die finanziellen Auswirkungen der Reform mittels vertikalen Ausgleichsmassnahmen ausgewogen zwischen den Staatsebenen verteilt werden sollen. Zudem prüfte und empfiehlt sie Massnahmen im Bereich des bestehenden Ressourcenausgleichs und der Gegenfinanzierung auf Bundesebene.
Der Bundesrat hat vom Bericht der Projektorganisation mit Beschluss vom 18. Dezember 2013 Kenntnis genommen und das EFD beauftragt, auf dieser Grundlage eine Konsultation in den Kantonen durchzuführen.
Mit Beschluss vom 30. April 2014 hat der Bundesrat vom Ergebnis der Konsultation in den Kantonen zum Bericht der Projektorganisation Kenntnis genommen.
1.1.6.2 Bericht und Empfehlungen der Projektorganisation
Im Bericht der Projektorganisation wird festgehalten, dass die Unternehmensbesteuerung gegenwärtig einen Brennpunkt des internationalen politischen Interesses darstellt. Besonders im Fokus stehen die internationale Nichtbesteuerung und die Verschiebung mobilen Kapitals. Länder mit Steuerregimes nach dem Muster „no or low taxation“ werden von der OECD und auch der EU angegriffen. Die Schweiz kommt deshalb für ihre kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil und gemischte Gesellschaften, die Prinzipalbesteuerung und die Praxis der Finanzbetriebsstätten (Swiss Finance Branch) unter Druck. Insbesondere die kantonalen Steuerstatus haben jedoch heute eine grosse finanzielle und volkswirtschaftliche Bedeutung für den Bund und viele Kantone. Sollten aufgrund mangelnder internationaler Akzeptanz die kantonalen Steuerstatus abgeschafft werden müssen, wäre dies mit einer Einschränkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und einer Verschärfung des interkantonalen Steuerwettbewerbs verbunden. Im Weiteren würde ein substanzieller Verlust von Steuereinnahmen und Arbeitsplätzen drohen. Deshalb hält es die Projektorganisation für unumgänglich, dass eine allfällige Abschaffung der kantonalen Steuerstatus und weiterer Praxisregelungen mit gezielten Massnahmen kompensiert wird. Sie spricht sich deshalb für eine steuerpolitische Stossrichtung aus, die aus drei Elementen besteht: