Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/131: Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) · 136 Seiten
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schen Personen. Die übrigen Elemente des Ressourcenpotenzials werden nicht berührt.
Am grundsätzlichen Konzept des Ressourcenausgleichs wird festgehalten:
• Die vertikale und horizontale Umverteilung erfolgt nach Massgabe der Ressourcenpotenziale der Kantone.
• Der Ausgleich basiert auf klar definierten Regeln; diskretionäre Festlegungen beschränken sich auf die periodische Dotation der Ausgleichsgefässe.
• Die Berechnung der Ausgleichszahlungen ist transparent und erfolgt unter Verwendung offizieller und revisionsfähiger Daten.
Zudem darf das neue System keine Fehlanreize beinhalten (insbesondere keine direkte Berücksichtigung der kantonalen Steuerpolitik) und die Entwicklung der Ausgleichszahlungen im Zeitverlauf soll möglichst stabil sein.
Schliesslich sollen Reformanliegen, die nicht in Zusammenhang mit der USR III stehen, ausgeklammert werden. Themen wie zum Beispiel eine neutrale Zone (Standesinitiative des Kantons Schwyz) oder der Faktor Alpha (Gewichtung der Vermögen) werden im ordentlichen Gefäss, das heisst im Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen behandelt.
1.2.5.2 Neue Gewichtung der Unternehmensgewinne (Zeta-Faktoren)
Im heute geltenden System fliessen (wegen der Beta-Faktoren) die steuerbaren Gewinne, verglichen mit den Einkommen natürlicher Personen, im Durchschnitt mit reduziertem Gewicht in die ASG ein. Im Referenzjahr 2014 beispielsweise beträgt die durchschnittliche Gewichtung aller Unternehmensgewinne in der ASG rund 50%. Diese tiefere Gewichtung widerspiegelt die Tatsache, dass die Ausschöpfbarkeit von Unternehmensgewinnen im Durchschnitt geringer ist als die der Einkommen natürlicher Personen.
Mit der USR III kann ein substanzieller Anteil der heute privilegiert besteuerten Erträge trotz gezielter Massnahmen nicht mehr bevorzugt besteuert werden.24 Die analoge Weiterführung des heutigen Systems, das heisst eine reduzierte Gewichtung nur der privilegiert besteuerten Erträge, namentlich Boxenerträge, würde demnach zu einem deutlichen Anstieg des Ressourcenpotenzials führen. Dies stünde im Widerspruch zur fiskalischen Realität: Die eingeschränkte Möglichkeit einer gezielten steuerlichen Privilegierung mobiler Steuerbasen reduziert die Ergiebigkeit der Unternehmensbesteuerung, weil der Erhalt der Kompetitivität bei mobilen Steuerbasen zumindest teilweise nur durch eine allgemeine Gewinnsteuersenkung möglich ist. Das bedeutet, dass die steuerliche Ausschöpfbarkeit der Gewinne generell zurückgeht. Vor diesem Hintergrund sollte die Gewichtung der Gewinne im Ressourcenpotenzial in der Tendenz gegenüber heute eher abnehmen.
Tiefere Gewichtung sämtlicher Gewinne juristischer Personen
24 Basierend auf einer Umfrage bei den kantonalen Steuerverwaltungen wird damit gerechnet, dass rund ein Drittel der Gewinne von Gesellschaften mit kantonalem Steuerstatus von der Lizenzbox abgedeckt werden (vgl. Anhang 1); diese Schätzung ist allerdings mit grosser Unsicherheit behaftet.