Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/16: Teilrevision der Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte (VPR): Überarbeitung der Bestimmungen zu Vote électronique · 9 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zur Revision der Verordnung über die politischen Rechte (Vote électronique)

1 Ausgangslage

Am 14. Juni 2013 hat der Bundesrat den dritten Bericht zu Vote électronique (VE) gutheissen, der die bisherigen Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe auswertet und die Weiterentwicklungsperspektiven aufzeigt. Unter anderem wurden in diesem Zusammenhang auch die Grundlinien für die Überarbeitung der Rechtsgrundlagen ausgearbeitet. Die Revision der geltenden Bestimmungen ist nach rund 10 Jahren praktischer Erfahrung mit der elektronischen Stimmabgabe angezeigt. Da es sich aber nach wie vor um Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe handelt, wird zum jetzigen Zeitpunkt nur die Verordnung vom 24. Mai 1978 über die politischen Rechte (VPR, SR 161.11), nicht aber das Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) überarbeitet.

Im Wesentlichen bringt die Revision der VPR eine Verschlankung und ein effizienteres Bewilligungsverfahren. Weiter liefert sie die Grundlagen für den Ausbau zu Systemen der 2. Generation und die damit verbundene Möglichkeit, die Limiten zu erhöhen. Ausserdem erteilt sie der Bundeskanzlei die Ermächtigung, eine Verordnung mit (technischen) Ausführungsbestimmungen im Bereich der elektronischen Stimmabgabe zu erlassen.

Die Bundeskanzlei wird dem Bundesrat vorschlagen, das Inkrafttreten der Verordnungsänderung auf den 1. Januar 2014 festzulegen.

2 Zum Anhörungsverfahren

Am 22. April 2013 hat die Bundeskanzlei den Entwurf der revidierten Bestimmungen der VPR in die Anhörung geschickt. Zu einer Stellungnahme wurden alle Kantone sowie interessierte Organisationen und Verbände eingeladen.

24 Kantone haben eine Stellungnahme abgegeben, der Kanton Appenzell Innerrhoden verzichtete ausdrücklich auf eine Stellungnahme und vom Kanton Tessin ging keine Rückmeldung ein.

Von den politischen Parteien liessen sich die Schweizerische Volkspartei (SVP), die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS), die FDP.Die Liberalen (FDP), die Grüne Partei der Schweiz (GPS), die Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP) sowie die Piratenpartei Schweiz (PPS) vernehmen.

Im Weiteren sind Stellungnahmen des Schweizerischen Gemeindeverbandes (SGV), des Schweizerischen Städteverbandes (SSV), der Auslandschweizer-Organisation (ASO), des Gleichstellungsrats Égalité handicap sowie des Centre Patronal (CP) eingegangen.

Insgesamt wurden 35 Stellungnahmen registriert.

3 Zusammenfassung der Ergebnisse

Insgesamt wird die Revision der Verordnung über die politischen Rechte positiv aufgenommen und der vorgelegte Entwurf als tauglich angesehen1.

Die Verschlankung der Verordnung dank der Schaffung einer Verordnung der Bundeskanzlei wird mehrheitlich begrüsst2. Die Vereinfachung des Verfahrens mit einer Aufteilung in eine Grundbewilligung des Bundesrates und eine Zulassung durch die Bundeskanzlei wird als sinnvoll angesehen3.

Folgende Punkte wurden kritisch aufgenommen:

1 Vgl. die Stellungnahmen der Kantone ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, SO, BS, BL, SH, AR, SG, GR, AG, TG, VD, VS, NE, GE und JU sowie von ASO, CP, SSV, SPS, BDP und FDP. 2 Vgl. die Stellungnahmen der Kantone ZH, BE, UR, UR, OW, GL, FR, SO, BS, BL, SH, AR, SG, GR, AG, TG, VD, VS, NE, GE und JU sowie von SGV, ASO, SSV, SPS und BDP. 3 Vgl. die Stellungnahmen der Kantone ZH, UR, SZ, OW, NW, GL, FR, BS, BL, SH, AR, SG, GR, AG, TG, VD, VS, NE, GE und JU sowie von ASO, SSV und SPS.