Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten
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3.1.2 Personelle Auswirkungen
Die Verlagerung von Aufgaben und der steigende Koordinationsbedarf verursachen im BAV einen personellen Mehraufwand. Dieser entsteht durch die Einführung und Umsetzung des Instruments Netznutzungskonzept/Netznutzungspläne. Der Mehraufwand für Aufbau und Umsetzung des institutionalisierten Planungsprozesses und die Erstellung eines Konzepts für Güterverkehrsanlagen erfolgt über eine mit FABI bewilligte Stelle.
Der bisherige Einsatz personeller Ressourcen für Betriebsbeiträge im EWLV, für den nicht alpenquerenden KV und den Güterverkehr der Schmalspurbahnen hält sich in etwa die Waage mit dem Ressourcenbedarf, der für Anschubfinanzierungen und den zusammen mit dem Bund vorgesehenen Bestellungen geplant ist (40 Stellenprozente).
Die im Rahmen der Vorlage geplanten Neuregelungen führen damit netto zu einem personellen Mehrbedarf für den Bund im Umfang von 100 Stellenprozent:
Erhöhungen
Departement Kurzbeschrieb Anzahl Stellen
UVEK Netznutzungskonzept/Netznutzungspläne 100 Stellenprozente
3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Die Kantone sind in ähnlicher Weise an einem leistungsfähigen Schienengüterverkehr in der Fläche interessiert wie der Bund. Mit der Vorlage werden folgende Berührungspunkte zu den Kantonen angesprochen und geregelt:
Die vorgesehene Zielsetzung geht von einer Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen aus, wenn es darum geht, die Versorgung der Regionen zu gewährleisten.
Als Konsequenz daraus kann der Bund gemeinsam mit den betroffenen Kantonen die naturräumlichen Unterschiede mit Betriebsbeiträgen durch gezielte Bestellungen ausgleichen und für eine angemessene Bedienung in diesen Räumen sorgen. Diese Betriebsförderung erfolgt gestützt auf kantonale Güterverkehrsstrategien oder Güterverkehrskonzepte. Insbesondere die bestehenden Betriebsbeiträge an Meterspurbahnen sollen dank diesem Instrument erhalten bleiben. Indem der Bund eine finanzielle Mindestbeteiligung der Kantone von 50 % an den Bestellungen vorsieht, ist dies im Durchschnitt mit einer leichten finanziellen Mehrbelastung der Kantone verbunden.
Von den Kantonen wird erwartet, dass sie sich mit Güterverkehrskonzepten und den Instrumenten der Raumplanung aktiv an einer politisch und verkehrlich abgestimmten Gütertransportpolitik beteiligen. Dies kann im Rahmen der beschriebenen Bestellungen durch die Kantone, an denen sich der Bund finanziell beteiligt, erfolgen.