Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten
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den. Denn gemäss Artikel 698 Absatz 2 Ziffer 6. des Obligationenrechts entscheidet die Generalversammlung über Gegenstände, die ihr durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind. Dieser Vorbehalt wird vorliegend als neuer Absatz 6 in Artikel 8 des SBB-Gesetzes aufgenommen.
3 Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf den Bund
3.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Einzelne Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen finden sich auch unter den Ziffern 1.2.3.4 und 1.2.3.7.
Mit der Kürzung der Kredite für Güterverkehrsanlagen und Betriebsbeiträge um das in der KAP-Botschaft vorgegebene Ausmass kommt die Vorlage der Sparvorgabe aus dem KAP 2014 nach (in der Summe -20 Mio. Franken pro Jahr; ab 2015).
Unter dem Regime der vorgeschlagenen Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche werden Investitionsbeiträge an Güterverkehrsanlagen weiterhin aus dem zweckgebundenen Fonds Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) finanziert. Die Betriebsbeiträge für den nicht alpenquerenden KV, die aktuell ebenfalls über SFSV-Mittel finanziert sind (im Jahr 2012 rund 13 Mio. Franken), werden abgebaut und fallen nach der Übergangsfrist von drei Jahren ganz weg.
Aus heutiger Sicht ergibt sich folgende Belastung des Bundesbudgets: