Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten

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cken sind für den Güterverkehr stündliche Trassen geplant. Diese Planung in Form von Netz- oder Systemfahrplänen sieht stündliche Trassen vor, die dem Güterverkehr eine effiziente Produktion ermöglichen. Sie basiert auf den aktuellsten Verkehrsprognosen und anderen verfügbaren Informationen, welche dem BAV zur Verfügung stehen. Diese Netz- bzw. Systemfahrpläne sind heute unverbindlich. Ziel dieser Vorlage ist es, die Planung der Trassen und damit die Verteilung auf die Verkehrsarten mit den Instrumenten des langfristigen Netznutzungskonzepts und der Netznutzungspläne verbindlich festzulegen. Dies sichert die notwendige Anzahl und Qualität der Trassen für den Güterverkehr und den Personenverkehr über die verschiedenen Planungsperioden bis hin zur Verkehrsdurchführung in der jeweils aktuellen Fahrplanperiode.

1.3.4.2 Planungsprozess für den Schienengüterverkehr und Konzept für Güterverkehrsanlagen

Ein wichtiges Anliegen der Vertreter der Güterverkehrsbranche ist es, dass die Güterverkehrsanlagen und die Infrastrukturkapazitäten gemeinsam mit ihnen geplant und gesamtschweizerisch koordiniert werden. So sollen die knappen Bundesmittel effizient eingesetzt werden und es soll vermieden werden, dass sich neue Güterverkehrsanlagen gegenseitig Konkurrenz machen.

Heute planen die im Güterverkehr tätigen Unternehmen und die Verlader ihre Güterverkehrsanlagen in der Regel autonom und das BAV bearbeitet als zuständige Behörde die entsprechenden Gesuche um Bundesbeiträge einzeln. Dabei bleibt zum Beispiel offen, ob die für die Realisierung der Verkehrsmengen erforderlichen Trassen überhaupt vorhanden sind und ob nicht unterschiedliche Projekte auf die gleichen Verkehre abzielen und so beim BAV zu viele oder falsch dimensionierte Gesuche eingereicht werden. Eine unternehmensübergreifende Planung dieser Anlagen könnte entscheidende Verbesserungen bringen. Die verfügbaren Mittel würden so auf für alle Beteiligten zweckmässige Infrastrukturen konzentriert. Jede Investition soll analogen Kosten- und Nutzenkriterien unterworfen sein. Wichtig bei der Festlegung der geeignetsten Projekte ist zudem die Gesamtsicht der Güterverkehrsentwicklung über die kommenden Jahre.

Ergebnis dieses institutionalisierten Prozesses ist die Erstellung und Aktualisierung eines Konzepts, wie es in Art. 13 RPG68 vorgesehen ist. Mit ihm kann die Entwicklung der bedeutenden Güterverkehrsanlagen und deren Abstimmung mit der Schieneninfrastrukturentwicklung gesteuert werden. Wesentliches Element des Konzepts sind Zielbilder für das angestrebte Trassenangebot im Güterverkehr, für Rangier- und andere spezifische Güterverkehrsanlagen und für KV-Umschlagsanlagen. Diese Zielbilder würden den grundsätzlichen Bedarf und fallweise auch die geografische Ansiedlung bzw. Verteilung - selbstverständlich aufbauend auf den bisherigen Anlagen - und deren Entwicklungspotentiale aufzeigen. Mit diesen Zielbildern kann die Vergabe von Bundesbeiträgen auf die vom Bund gesetzten Ziele ausgerichtet und anhand einer koordinierten Planung geprüft werden.

Zugleich wird mit einem institutionalisierten Planungsprozess und dessen Verankerung in einem Konzept die Möglichkeit geschaffen, dass die Anliegen des Schienengüterverkehrs in der Raumplanung berücksichtigt werden können. Denn Elemente

68 SR 700