Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten

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Vor dem Hintergrund dieser Problematik der staatlichen Innovationsförderung ist der punktuelle Einsatz dieses Förderinstruments mittelfristig die vorerst sinnvollste Lösung. Einfach gesagt: Der Bund „wartet“ auf eine lohnende Innovation, bei der die vorgängig beschriebenen Probleme nicht oder nur unwesentlich zu Tragen kommen. Sollten sich auf europäischer Ebene neue effizientere oder kostenreduzierende Standards durchsetzen, die eine entsprechende Nachrüstung oder Anpassung des schweizerischen Wagenparks nach sich ziehen, muss die punktuelle Förderung von technischen Neuerungen überprüft werden.

Zugleich ist es nicht Absicht des Bundes, vollständig passiv auf solche Erneuerungen im Bahnsystem zu warten. Im Rahmen seiner Tätigkeiten in den zuständigen europäischen Gremien wird sich der Bund für die Einführung von Neuerungen einsetzen. Er fordert auch alle Eisenbahnunternehmen und anderen Branchenakteure auf, an der flächendeckenden Umsetzung von produktivitätssteigernden und kostensenkenden technischen Neuerungen mitzuwirken.

1.3.4.5 LSVA-Rückerstattung im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs

Bereits heute erstattet der Bund im kombinierten Verkehr die für den Vor- und Nachlauf im Inland entrichtete LSVA bis zu einem Maximalbetrag zurück. Diese Förderung ist laut den Branchenvertretern vor allem mit Blick auf KV-Angebote im Binnenverkehr höchst effektiv. Mit diesem Instrument werden so gezielte Anreize für eine Stärkung des kombinierten Verkehrs und eine geeignete Verknüpfung von Schienen- und Strassengüterverkehr geschaffen. Da die Höhe des Rückerstattungsbetrags beschränkt ist, erhalten die Transporteure einen hohen Anreiz, einen nahe gelegenen und geeigneten Terminal anzusteuern und so den Strassennachlauf eher kurz zu halten.

In einer vom BAV beauftragten Studie71 wurde nachgewiesen, dass die Aufhebung der Rückerstattung der LSVA tatsächlich eine gewisse Rückverlagerung von Transporten von der Schiene auf die Strasse zur Folge hätte. Diese Verlagerung widerspräche den Zielen des Bundes zur Stärkung des Schienengüterverkehrs, so dass am Instrument der LSVA-Rückerstattung als Element der Gesamtkonzeption grundsätzlich festgehalten wird. Mit der genannten Studie wurde auch aufgezeigt, dass eine Überprüfung der Grössenkategorien der LSVA-Rückerstattung angezeigt ist, da die heutigen Differenzierungen zwischen den verschiedenen Behältertypen und -grössen teils wenig plausibel sind und je nach eingesetzten Behältern zu Ungleichbehandlungen führen können. Entsprechende Optimierungsmöglichkeiten sollen mit den Ausführungsbestimmungen umgesetzt werden.

Verworfene Variante

Die ersatzlose Abschaffung der Rückerstattung der LSVA im Vor- und Nachlauf des kombinierten Verkehrs wurde wie eingangs erwähnt eingehend geprüft.

Als Alternative zur LSVA-Rückerstattung wurde auch eine Umwandlung in einen "Umschlagsbonus" erwogen. Wie die LSVA-Rückerstattung würde ein Beitrag des Bundes an den Umschlag im kombinierten Verkehr die Kosten für den kombinierten

71 Ecoplan: Evaluation der LSVA-Rückerstattung und der Betriebsabgeltung als Förderinstrumente im unbegleiteten kombinierten Verkehr. Schlussbericht zuhanden des Bundesamts für Verkehr. Bern 2012.