Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 83Fedlex · Erläuternder Bericht
1.7 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Mit der vorliegenden Vorlage werden die Forderungen der nachstehenden parlamentarischen Vorstösse erfüllt:
10.3881 M Zukunft des Schienenverkehrs in der Fläche (S KVF-S,
14.10.10)
11.3284 M Terminalpolitik des Bundes (N Hutter Markus, 18.03.11)
12.3311 P Keine Gefährdung der Verlagerung des Güterverkehrs durch
eine falsche Prioritätensetzung (N Grossen, 16.03.12)
12.3419 M Genügende und qualitativ gute Trassen für den Güterverkehr
sichern (S Janiak, 31.05.12)
2 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln
2.1 Einbettung der Vorlage
Diese Vorlage umfasst die Änderung von insgesamt fünf Bundesgesetzen. Im Zentrum steht dabei die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (Gütertransportgesetz, GüTG)73. Im Zuge dieser Totalrevision wird das Bundesgesetz über die Anschlussgleise aufgehoben bzw. dessen Inhalt soweit erforderlich in das Gütertransportgesetz integriert. Dieser Schritt ist aus rechtssystematischer Sicht konsequent, weil die Finanzierungsmodalitäten von Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs und von Anschlussgleisen harmonisiert werden und die beiden Regelungsbereiche infolgedessen verschmelzen. An den Inhalten des Bundesgesetzes über die Anschlussgleise soll grundsätzlich festgehalten werden, jedoch wird eine Vereinfachung angestrebt. Wesentlichste materielle Änderung ist die vollständige Zuweisung der Schnittstelle zwischen privatem Anschlussgleis und Schienennetz (Anschlussweiche) in die finanzielle Verantwortung der Eisenbahninfrastruktur. Im Übrigen wurden die bestehenden Inhalte des Anschlussgleisgesetzes bereinigt, wo eine Regelung auf Verordnungsstufe genügt. Damit geht aber keine inhaltliche Neuausrichtung einher.
Die Angleichung der Finanzierungsmodalitäten für Anschlussgleise und Anlagen des kombinierten Verkehrs bedingt auch eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG)74, das die Eckpunkte der Finanzierung regelt.
Die Einführung der neuen Instrumente Netznutzungskonzept und Netznutzungsplan erfolgt im Eisenbahngesetz (EBG)75. Die Einführung der gleichen gesetzlichen Grundlagen für die Einführung von Konformitätsbewertungen für den Transport gefährlicher Güter auf Schiene wie Strasse erfordert eine Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG)76.
Schliesslich erfordert die Entbindung der SBB von der bisherigen Kernaufgabe der Erbringung von Güterverkehrsdienstleistungen eine Anpassung des Bundesgesetzes
73SR 742.41
74 SR 725.116.2
75 SR 742.101
76 SR 741.01