Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten
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Grunderschliessung in geografisch sensiblen Regionen (insbesondere Bergregionen, z.B. während der Wintermonate) vor allem durch die Meterspurbahnen;
Industrielle Entwicklungsschwerpunkte der Kantone im Aufbau, für die eine Erschliessung mit Angeboten des Schienengüterverkehrs sinnvoll ist;
Überbrückung bei vorübergehendem Rückgang der Verkehrsmengen auf der Schiene an wichtigen Standorten des Schienenverkehrs.
Mit einer finanziellen Mindestbeteiligung der Kantone von 50 % an den Bestellungen wird der Federführung der Kantone Rechnung getragen. Die Kantone bestimmen letztlich, unter welchen Voraussetzungen eine Bestellung notwendig erscheint. Der Bund beteiligt sich an der Bestellung, wenn er die Gründe für die Bestellung als gerechtfertigt erachtet und die Voraussetzungen für die Beteiligung des Bundes (Güterverkehrsstrategie des Kantons oder ein Güterverkehrskonzept im Rahmen der Richtplanung) gegeben sind. Mit der Bestimmung solcher Voraussetzungen und der Abstimmung mit dem Konzept für Güterverkehrsanlagen stellt der Bund die konzeptionelle Einbettung und somit auch Nachhaltigkeit solcher Bestellungen sicher. Der Bundesrat kann die Kriterien und Voraussetzungen für eine Beteiligung des Bundes an der Bestellung weiter konkretisieren. So kann er z.B. in Bezug auf das Güterverkehrsangebot in den Bergregionen die naturräumlich bedingten höheren Produktionskosten als Massstab für seinen Förderbeitrag betrachten.
Der Mindestanteil der Kantone von 50 % ist höher als die heutige Förderung der Angebote der Meterspurbahnen durch die Kantone.
Im Ergebnis können Bund und Kantone gemeinsam mit gezielten Bestellungen die eigenwirtschaftlichen Angebote der Unternehmen ergänzen und ein politisch erwünschtes und auf die aktuelle bzw. zukünftig erwartete Marktlage und die regionalen Besonderheiten zugeschnittenes Angebot sicherstellen.
Zeitlich befristete Betriebsbeiträge für neue Angebote im Schienengüterver-
kehr in der Fläche
Der Bund soll die Möglichkeit haben, den Aufbau neuer, vielversprechender Verkehrsangebote im Schienengüterverkehr in der Fläche zu fördern. Er kann helfen, das Auslastungsrisiko in den ersten drei Jahren zu tragen. Diese Förderung dient der Stärkung des Schienengüterverkehrs in der Fläche, indem Anreize zur Entwicklung von neuen Angeboten, die neue Nachfragersegmente erschliessen gesetzt werden. Dies erhöht die Chance einer Verlagerung von Güterverkehren von der Strasse auf die Schiene bzw. der Abwicklung von Neuverkehren auf der Schiene.
Aus Sicht des Bundes müssen erfolgversprechende Angebote nach spätestens drei Jahren selbsttragend sein, um nachhaltig bestehen zu können. In diesem Zeitraum muss die preisliche Attraktivität und nötige Qualität eines Angebots nachgewiesen werden, um eine ausreichende Auslastung des Angebots zu erreichen.
Finanzielle Entlastung des Bundes durch Abbau der Betriebsbeiträge
Die schrittweise Reduktion der Betriebsbeiträge nach Inkrafttreten der Neuregelung gibt den beteiligten Unternehmen Zeit, um die erforderlichen Massnahmen zur Anpassung der Preise und Konditionen der Angebote vorzunehmen.
Auf ein Weiterführen der Bestellung und Abgeltung der verschiedenen Verkehre des Schienengüterverkehrs in der Fläche in der heutigen Form wird verzichtet. Die Branchenakteure haben sich in der Vorkonsultation zu dieser Vorlage in breiter