Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/17: Totalrevision des Gütertransportgesetzes; Gesamtkonzeption zur Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche · 108 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 80Fedlex · Erläuternder Bericht

Form für eine Abschaffung dieser Form der Förderung ausgesprochen, da sie nicht als nachhaltig erachtet wird. Das Primat der Eigenwirtschaftlichkeit zukünftiger Angebote des Schienengüterverkehrs in der Fläche bringt es mit sich, dass der Bund nicht mehr über eine umfassende Bestellung und Abgeltung von Leistungen Einfluss auf das Bediennetz des EWLV und Angebote im kombinierten Verkehr nimmt. Die verschiedenen Anbieter sollen eigenverantwortlich handeln und ein nachhaltig eigenwirtschaftliches Angebot erstellen.

Vom Bund in Auftrag gegebene Expertisen zeigen, dass mit dem Abbau der Abgeltungen Änderungen des Verkehrsvolumens zwischen 2 % und 5% einhergehen können. Entscheidend ist, im welchem Ausmass der Ausfall der Förderbeiträge auf die Transportpreise überwälzt werden kann und wie die Verlader auf diese Preisänderungen reagieren. Der schrittweise Abbau kann dem entgegenwirken, da der Markt Planungssicherheit erhält und sich sukzessive der neuen Situation anpassen kann. Allgemein wird die Nachfrage nach Bahntransporten für maritime Container als unelastisch erachtet, so dass in diesem Bereich ein schnellerer Abgeltungsabbau gerechtfertigt ist.

1.3.4.7 Weiterentwicklung der SBB Cargo als wichtigste Anbieterin im Schienengüterverkehr in der Fläche

Für den Bundesrat ist ein langfristiges gutes Güterverkehrsangebot wichtig.

Branchenvertreter und nicht zuletzt auch die SBB AG haben in den Abklärungen für diese Vorlage die Befreiung der SBB von der Pflicht begrüsst, den Güterverkehr als Kernaufgabe zu betreiben. Dabei gehen die Befürworter davon aus, dass die SBB vorerst der grösste Anbieter von Güterverkehrsleistungen insbesondere des Systems EWLV bleibt und sich nicht unvermittelt aus dem Güterverkehrsgeschäft zurückzieht. Für diese Einschätzung spricht auch die Tatsache, dass die SBB für den Güterverkehr in der Fläche umfangreiche Personal- und Fahrzeugressourcen einsetzen und mit den Rangierbahnhöfen bedeutende Anlagen zu diesem Zweck betreiben. Diese Ressourcen können unter den heutigen Rahmenbedingungen der SBB AG nicht über Nacht freigestellt werden.

Mit der Befreiung der SBB von der Pflicht, Güterverkehr als Kernaufgabe zu betreiben, sind verschiedene Vorteile verbunden:

- Der Bund kann sich auf die Aufgaben konzentrieren, die im GüTG definiert werden. Die Zielsetzungen für den Schienengüterverkehr sind allein dort festgehalten. Konkret kann der Bund bei der Zielsetzung den Gegebenheiten des geöffneten Marktes besser Rechnung tragen. Unklarheiten zwischen den übergeordneten Zielen und denjenigen in der Leistungsvereinbarung können vermieden werden. Als Eigner der SBB AG bleibt der Bund aber in dieses Thema involviert.

- Die unternehmerische Freiheit der SBB wird gestärkt. Sie kann sich besser auf die Anforderungen des Marktes ausrichten und die Eigenwirtschaftlichkeit erreichen. Sie ist nicht mehr - wie oft bis anhin - einem Zielkonflikt zwischen einem (über die Leistungsvereinbarungen erfolgten) unklaren Service-public-Auftrag und dem Grundsatz eines eigenwirtschaftlichen Angebots unterworfen. Sie kann unter Berufung auf das Primat der Eigenwirtschaftlichkeit die Erbringung von Angeboten ablehnen.