Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 212 Seiten
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(Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal) oder mit einer automatischen Unterstellung (Auto-enrolment von Personen, die nicht betrieblich oder individuell altersversichert sind, Irland und Vereinigtes Königreich) aus. Diese Politik könnte dazu führen, dass das Leistungsniveau der öffentlichen, umlagefinanzierten Vorsorgesysteme mit der Zeit durch entsprechende Massnahmen gesenkt wird. Gemäss OECD hat der Ausbau privater Vorsorgesysteme angesichts der nötigen Sanierungsmassnahmen in den öffentlichen Vorsorgewerken und ihren Auswirkungen auf die Leistungen auf jeden Fall Potenzial. Voraussetzung ist allerdings, dass die zuständigen Behörden die Verwaltungskosten und die anlagespezifischen Risiken im Auge behalten.
1.5 Handlungsbedarf in der Altersvorsorge
Die Altersvorsorge in der Schweiz muss in den nächsten Jahrzehnten folgende demografische und wirtschaftliche Herausforderungen bewältigen:
− Die Leistungen der ersten und zweiten Säule müssen für einen längeren Zeitraum finanziert werden, da die Lebenserwartung der über 65-Jährigen kontinuierlich ansteigt.
− Die tiefe Geburtenrate in der Schweiz verändert den Altersaufbau in der Gesellschaft und verringert laufend den Anteil der Erwerbstätigen gegenüber einer wachsenden Zahl von Personen im Ruhestand.
− Das tiefe Zinsniveau verringert die Erträge des Alterskapitals in der zweiten Säule und erzeugt ein Ungleichgewicht zwischen den Leistungsversprechen und deren langfristigen Finanzierung.
Die bisher eingeleiteten Massnahmen zur finanziellen Sicherung der Altersvorsorge, positive Effekte der bilateralen Abkommen und der Einwanderung gut qualifizierter Arbeitskräfte konnten bisher die Wirkungen der steigenden Lebenserwartung und der tiefen Geburtenraten auf die finanzielle Entwicklung weitgehend kompensieren.
Solange die geburtenstarken Jahrgänge auf dem Arbeitsmarkt aktiv sind, werden die strukturellen Veränderungen im Altersaufbau, die sich aus der stetig erhöhenden Lebenserwartung und der niedrigen Geburtenrate ergeben, überdeckt. Das heisst, dass das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentenbeziehenden, der Altersquotient, sich langsamer verändert als ohne die geburtenstarken Jahrgänge und somit von einem vergleichsweisen hohen Mittelzufluss profitiert werden konnte. Zwischen 2020 und 2030, wenn jedes Jahr geburtenstarke Jahrgänge das Rentenalter erreichen, aber nur noch geburtenschwache Jahrgänge mit der Erwerbsarbeit beginnen, tritt eine spiegelbildliche Entwicklung ein: Auch bei unveränderter Zuwanderung steigt der Altersquotient rascher an als ohne Babyboom und die Ausgaben der Vorsorgeeinrichtungen wachsen schneller als die Einnahmen.
Weitere Einflussfaktoren sind die wirtschaftliche Entwicklung in der Schweiz und die jährliche Nettoimmigration. Ein positives Wirtschaftswachstum und eine hohe Einwanderung von Fachleuten verringern den Druck auf die Vorsorgewerke, während ein ungünstiges wirtschaftliches Umfeld oder auch ein Rückgang der Zuwanderung den Zeithorizont für strukturelle Anpassungen in der Altersvorsorge deutlich verkürzen könnten. Dessen ungeachtet führt das anhaltend tiefe Zinsniveau in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bereits heute zu einem Ungleichgewicht