Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 212 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 31Fedlex · Erläuternder Bericht
pessimistischere Entwicklung, d.h. der Wanderungssaldo fällt eher tief aus und das wirtschaftliche Umfeld gestaltet sich schwierig (untere Linie), während in der optimistischeren Variante von einer höheren Zuwanderung und einer positiven Wirtschaftsentwicklung ausgegangen wird (obere Linie). In jedem Fall gerät der AHV Fonds ab 2020 in ein finanzielles Ungleichgewicht.
Finanzierungslücke in der AHV
Auf der Basis dieser Projektionsszenarien kann der voraussichtliche Finanzbedarf der AHV bis etwa 2030 ermittelt werden. Gemäss dem mittleren Szenario wird die Finanzierungslücke im Jahr 2020 1,2 Milliarden Franken betragen und bis 2030 auf 8,6 Milliarden Franken anwachsen.
1.7.3 Finanzielle Perspektiven der beruflichen Vorsorge
Datengrundlagen
Bei der Berechnung der finanziellen Perspektiven der kapitalfinanzierten beruflichen Vorsorge spielt die Höhe des Mindestumwandlungssatzes eine wichtige Rolle. Er findet im Rahmen der obligatorischen beruflichen Mindestvorsorge Anwendung, hat aber auch einen wesentlichen Einfluss auf das Überobligatorium. Er dient dazu, das Altersguthaben in eine jährliche Rente umzuwandeln. Diese Umwandlung muss ausgewogen sein. Bei einem zu hohen Satz fallen die Renten im Verhältnis zum angesparten Kapital zu hoch aus und den Vorsorgeeinrichtungen entstehen Verluste. Diese müssen ausgeglichen werden. Meist geschieht dies zu Lasten der aktiven Versicherten (geringere Verzinsung des Sparguthabens oder zusätzliche Beiträge) und/oder der Arbeitgeber (zusätzliche Beiträge oder Zusatzfinanzierung). Eine solche Situation ist nicht wünschenswert, weshalb ein korrekter Mindestumwandlungssatz für die 2. Säule Priorität hat.
In diesem Zusammenhang sind die voraussichtliche Kapitalrendite und die Lebenserwartung die beiden zentralen Einflussfaktoren. Wenn der Berechnungsparameter für die Lebenserwartung bestimmt ist, kann daraus anhand der erwarteten Rendite der Wert des Umwandlungssatzes errechnet werden. Umgekehrt kann anhand eines vorgegebenen Mindestumwandlungssatzes ermittelt werden, welche Kapitalmarktrendite die angelegten Vorsorgegelder im langfristigen Durchschnitt erzielen müssen. Das heisst: Um den zurzeit geltenden Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent zu garantieren, brauchen die Vorsorgeeinrichtungen langfristig im Schnitt eine Kapitalrendite von knapp 5 Prozent. Bei einem Mindestumwandlungssatz von 6 Prozent müsste die Rendite etwa 3,5 Prozent - 4 Prozent betragen.
Der Pictet Index 93 ist ein weit anerkannter Indikator zur Berechnung der möglichen Erträge einer Vorsorgeeinrichtung. In der nachfolgenden Grafik sind die Entwicklung des Indexes seit 1988 sowie seine Tendenz ersichtlich. Die Werte werden mit der notwendigen Rendite zur Finanzierung eines Mindestumwandlungssatzes von 6,8 Prozent in Beziehung gesetzt.