Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

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SAV/economiesuisse unterstützen zwar grundsätzlich eine Gesamtschau der 1. und 2. Säule der Altersvorsorge, lehnen den Entwurf des Bundesrates aber als völlig überladen und viel zu einseitig auf Mehreinnahmen ausgerichtet ab. Es sei falsch, die Realität der demografischen Alterung auszuklammern und auf lange Sicht ein Referenzalter 65/65 einfrieren zu wollen. Eine schrittweise Erhöhung des Referenzalters werde für die umlagefinanzierte AHV lebenswichtig sein. Für die beiden Verbände ist eine Aufteilung des inhaltlich und politisch überdimensionierten Gesamtpakets auf zwei parallele Kernvorlagen, die 2018 in Kraft treten sollen, notwendig. Die erste Kernvorlage solle die jetzt zwingend erforderlichen materiellen Anpassungen beider Säulen umfassen (Referenzalter 65/65 mit Flexibilisierung, rasche Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6 % mit verhältnismässigen Kompensationsmassnahmen und Zusatzfinanzierung mittels MWST). Die zweite Kernvorlage solle eine Stabilisierungsregel für die AHV bringen, die als Massnahme eine weitere Erhöhung des Referenzalters vorsieht. Sobald sich ab 2020 weiterer Handlungsbedarf manifestiert, wird die AHV umfassend zu prüfen sein, wobei nebst einem Anstieg des Referenzrentenalters auch gezielte weitere Sparmassnahmen zu prüfen wären (etwa bezüglich Witwenrenten, Verwitwetenzuschlag, Selbstständigerwerbende, Kinderrenten). Im Rahmen einer gewöhnlichen Revision des AHVG möchte SAV/economiesuisse die diversen Vorschläge zur Modernisierung der Durchführung der AHV, denen gegenüber sie grundsätzlich positiv eingestellt sind, umsetzen. Reformen der Durchführung sollten nicht mit politisch schwierigen materiellen Reformen verbunden werden. Die Bankiervereinigung unterstützt wie der SAV ein etappenweises Vorgehen mit klaren Prioritäten.

Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger, Selbstständigerwerbende

Die Organisationen begrüssen den gesamtheitlichen Ansatz insgesamt. Es werden aber doch Vorbehalte geäussert: Seitens der Frauenorganisationen wird vorgebracht, im Bericht müssten auch die Benachteiligung der Frauen in der Erwerbsarbeit und die einseitige Verteilung der Care-Arbeit behandelt werden (alliance F, EFK). Abgelehnt wird das Gesamtpaket von VASOS und AVIVO. DOK und mit ihr 5 weitere Behindertenorganisationen unterstützen das Gesamtpaket nur, wenn auf den Interventionsmechanismus und die Neuordnung des Bundesbeitrages verzichtet wird. Ausserdem regen diese Organisationen zu einer Etappierung an. AGILE befürchtet, obwohl sie die Gesamtschau grundsätzlich unterstützt, dass das Paket zu komplex und überladen sei.

Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung

15 Teilnehmende aus dieser Kategorie lassen sich zur Frage der Methode vernehmen. Ein Drittel davon unterstützt die Gesamtschau vorbehaltlos (ARPIP, PK-Netz, Veska Pensionskasse, IZS, Allvisa Vorsorge). Die übrigen Teilnehmenden haben gegenüber der Methode Vorbehalte oder lehnen das vorgeschlagene Gesamtpaket als überladen ab. Sie verlangen eine schlankere Vorlage, die sich auf wesentliche Elemente konzentriert wie etwa die Fragen des Referenzalters und der Flexibilisierung, der Senkung des Mindestumwandlungssatzes mit Ausgleichsmassnahmen und der Mehrwertsteuerfinanzierung (ASIP, SKPE, SAktV,

Vorsorgeforum, SVV, Pensionskasse des Kantons Schwyz, Publica).

Übrige

Von den 17 Vernehmlassungteilnehmenden aus dieser Kategorie, die sich zur Methode äussern, begrüssen diese 14. Unter den Befürwortenden befindet sich auch die SKOS, die allerdings bedauert, dass die Chance nicht genutzt wird, Grundsatzfragen zur Altersvorsorge, wie beispielsweise die Gewichtung der beiden Säulen, zu diskutieren. Die FER und das kf sehen die Notwendigkeit einer Gesamtbetrachtung, haben aber aufgrund der Komplexität der Vorlage gewisse Vorbehalte. hotelleriesuisse lehnt die Methode ab und folgt in der Argumentation SAV/economiesuisse.