Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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4 Ergebnisse der Vernehmlassung im Einzelnen
4.1 Einheitliches Referenzalter 65 für Frauen und Männer
Heute gilt in der AHV und im BVG ein Rentenalter von 65 Jahren für Männer und von 64 Jahren für Frauen. Neu soll ein Referenzalter in beiden Säulen auf 65 Jahre festgelegt werden. Das Referenzalter der Frauen wird innerhalb von 6 Jahren von 64 auf 65 erhöht, also pro Jahr um 2 Monate angehoben.
Von den 168 eingegangen Stellungnahmen nehmen 141 Stellung zu diesem Thema. Die überwiegende Mehrheit stimmt der Harmonisierung des Referenzalters bei 65 Jahren zu. Allerdings werden teilweise Bedenken geäussert und flankierende Massnahmen gefordert. Zu den Ablehnenden gehören hauptsächlich Linksparteien, der SGB und Frauenorganisationen. Sie argumentieren mit den nach wie vor bestehenden Lohndiskriminierungen und weiteren Benachteiligungen der Frauen. Für mehrere Kantone, bürgerliche Parteien, Verbände von Arbeitgeberseite sowie Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen darf auch eine weitere Erhöhung des Referenzalters kein Tabuthema sein (siehe dazu auch Ziffer 4.12).
Kantone
Die vorgeschlagene Vereinheitlichung des Referenzalters 65 in der AHV und der beruflichen Vorsorge stösst bei fast allen Kantonen (ZH, LU, UR, SZ, OW, NW, ZG, FR, SO, BS, BL, AR, AI, SG, GR, TG, VS, NE, GE, JU) auf grundsätzliche Zustimmung. Dieser Schritt wird angesichts der demografischen Fakten und im Sinne der Gleichstellung von Mann und Frau als konsequent beurteilt. Allerdings werden teilweise Bedenken betreffend die Realitäten auf dem Arbeitsmarkt geäussert. Ein Teil der Kantone fordert daher begleitende Massnahmen, etwa verstärkte Anstrengungen für eine Verbesserung der Situation der Erwerbstätigen im fortgeschrittenen Alter und der Frauen im Besonderen, leichtere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, abfedernde Massnahmen, um die Erhöhung des Referenzalters sozial verträglich zu gestalten, kompromisslose Bekämpfung der Lohndiskriminierung, familienpolitische Massnahmen. SO, BS, SG, NE und GE unterstützen explizit den Entscheid des Bundesrates, von einer generellen Erhöhung des Referenzalters abzusehen. SZ möchte im BVG eine sofortige Umsetzung und SO regt eine Umsetzung innert 3 Jahren an.
Mehrere Kantone würden sich auch einer weiteren Erhöhung des Referenzalters nicht verschliessen. LU, SZ, BL, AI und JU lehnen eine „Zementierung“ des Referenzalters bei 65 explizit ab. Die Kantone AI und GR erachten eine schrittweise Erhöhung des Referenzalters, gekoppelt an eine zweite MWST-Erhöhung, als sozialpolitisch vertretbar und finanzpolitisch notwendig. Auch für VS ist eine etappenweise Rentenaltererhöhung in Verbindung mit einer zweiten Etappe einer MWST-Erhöhung prüfenswert. AI weist aber darauf hin, dass ein einheitliches Referenzalter der unterschiedlichen Belastung in den verschiedenen Branchen nicht gerecht werde, weshalb ein Referenzmass an vollen Beitragsjahren eine Option wäre. AR begrüsst die Einführung eines einheitlichen Referenzrentenalters 65/65, beantragt jedoch, dass eine automatische Anbindung des Referenzrentenalters z.B. an die Entwicklung der Lebenserwartung, an die Entwicklung von Wirtschaft und Produktivität oder an die finanziellen Möglichkeiten der AHV zwingend geprüft wird. Die Kantone TG und UR möchten, dass eine Erhöhung des Referenzalters geprüft wird, in Anbetracht der auf dem Spiel stehenden Solidarität nachfolgender Generationen (TG), bzw. als alternative Finanzierung statt MWST (UR). ZG ist überzeugt, dass die Wirtschaft künftig in der Lage sein wird, ausreichend Arbeitsplätze für ältere Personen anzubieten und würde daher statt einer MWST-Erhöhung eine schrittweise Erhöhung auf 67 unterstützen, falls die Finanzen nicht ausreichen.
Skeptisch gegenüber der Anhebung des Frauenreferenzalters äussert sich BE, der auf die wichtige Zusammenarbeit mit der Arbeitgeberseite hinweist, weil er für eine erfolgreiche