Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

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3.3.2 Verbindung (Symmetrie) zwischen dem Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020 und dem Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Zu diesem Thema äussern sich mehrere Kantone und etwas über 20 weitere Vernehmlassungsteilnehmende. Rund zwei Drittel begrüssen, dass die Erhöhung der MWST an klare Bedingungen (wie Vereinheitlichung Referenzalter, Neuregelung Hinterlassenenrenten) geknüpft wird. Einzelne können sich eine Reform auch unabhängig von einer Volksabstimmung über die Erhöhung der MWST vorstellen. Abgelehnt wird die gesetzestechnische Verknüpfung insbesondere von Kreisen, die gegen die Angleichung des Referenzalters oder gegen die Einschränkungen bei den Witwenrenten opponieren. (Zum Thema Koppelung siehe auch Ziffer 4.12 )

Kantone

16 Kantone (AG, AR, BE, BS, FR, GE, GL, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TI, VS und ZH)

nehmen keine Stellung dazu.

TG unterstützt den Vorschlag vorbehaltlos. JU, GR, AI, SZ, LU und BL erachten es als sinnvoll, ein Junktim zu schaffen zwischen einem ersten MWST-Prozent einerseits und dem Grundsatz der Vereinheitlichung des Rentenalters sowie den Einschränkungen bei den Hinterlassenenrenten andererseits, wobei JU, GR, AI ,SZ und ZG meinen, dass die Reform von AHVG und BVG auch unabhängig von einer Volksabstimmung über die Erhöhung der MWST vorgenommen werden könnte. UR glaubt nicht, dass eine Verfassungsänderung bei den Ständen durchkommen kann. VD lehnt die Verfassungsänderung ab. Ein Prozent mehr MWST sei nur im Notfall gerechtfertigt, zwei Prozent gar nie. Die Reformvorlage müsste vom Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung entkoppelt werden. ZG möchte auf die Erhöhung der MWST zur Finanzierung der AHV verzichten. Stattdessen sei das Referenzalter schrittweise auf 67 Jahre zu erhöhen. Es sei auch möglich, nur ein erstes MWST-Prozent freizugeben, das zweite MWST-Prozent sei an die Erhöhung des Referenzalters über 65 Jahre zu knüpfen. Im Notfall solle aber die MWST und nicht die Lohnprozente erhöht werden, und wenn, dann mit einer Koppelung an eine Rentenaltererhöhung.

Politische Parteien und Parteigruppierungen

Für die FDP muss eine Erhöhung der MWST (in einem ersten Schritt maximal 0,6 %) zwingend an die Flexibilisierung und Angleichung des Rentenalters gekoppelt sein. Die zwingende Koppelung zwischen MWST und Rentenalter sei die Lehre aus der gescheiterten IV-Revision 6b und der MWST-IV-Zusatzfinanzierung. Für die BDP müsste eine moderate, schrittweise Erhöhung der MWST an klare Bedingungen geknüpft sein.

Die GPS kann einer Erhöhung der MWST zustimmen, jedoch ohne Koppelung mit einer Erhöhung des Rentenalters der Frauen.

Die übrigen Parteien und Parteigruppierungen äussern sich nicht explizit dazu. Teilweise lehnen sie die Zusatzfinanzierung über MWST (etwa SVP, CSPO) oder die andern Reformschritte (Vereinheitlichung des Referenzalters, Neuordnung der Hinterlassenenrenten) ab.

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Der Städteverband erachtet die Koppelung als richtig und möchte in diese auch noch die Teilberentung einschliessen.

Spitzenverbände der Wirtschaft

SAV/economiesuisse (die Bankiervereinigung unterstützt diese Stellungnahme) bejahen eine Erhöhung der MWST um maximal 0,6 % des Normalsatzes, rechtlich zwingend verbun-