Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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den mit einem Referenzalter 65/65, jedoch nicht gekoppelt an eine Revision des Systems der Hinterlassenenrenten, welche sie in einem ersten Schritt nicht vornehmen möchten.
KV Schweiz und der SGB bevorzugen aus sozialpolitischen Gründen eine Erhöhung der MWST, lehnen indessen eine Koppelung zwischen MWST-Erhöhung mit andern Reformschritten ab. Travail.Suisse unterstützt das Gesamtpaket, auch wenn es ambitiös wirkt. Die gesetzestechnische Verknüpfung einer allfälligen MWST-Erhöhung mit der Anhebung des Frauenrentenalters und einer Anpassung der Witwenrenten birgt laut Travail.Suisse politische Risiken. Doch der Weg über Einzelreformen habe sich in der Vergangenheit nicht als erfolgsversprechend herausgestellt.
Der SGV lehnt die Zusatzfinanzierung über MWST ab.
Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende
Die Frauenorganisationen alliance F, EKF, SVF, SBLV, SKF, WIDE (letztere mit Skepsis gegenüber einer MWST-Erhöhung überhaupt) lehnen die Verknüpfung des einheitlichen Referenzalters und Witwenrenteneinschränkungen mit einer MWST-Erhöhung vehement ab, weil diese Koppelung ausschliesslich zusätzlichen Druck erzeugen solle, dem Abbau von Leistungen an Frauen zuzustimmen.
Die Rentnerorganisationen SSR und SVS würden einer umgestalteten Revisionsvorlage „Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020“ mit einem separat bekämpfbaren Finanzierungsbeschluss opponieren.
Die DOK (sowie weitere Behindertenorganisationen) sind der Auffassung, dass die erstmalige Erhöhung der MWST um 1 % nicht zwingend an eine Reform der Hinterlassenenrenten geknüpft werden soll. Procap spricht sich gegen die Verknüpfung der Erhöhung der MWST mit einem Referenzalter 65/65 und Einschränkungen bei den Hinterlassenenrenten aus.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
Die SKPE kann einer Verknüpfung der MWST-Erhöhung mit den Reformvorschlägen (gemäss ihren Änderungswünschen) zustimmen. ASIP beantragt (im Falle einer MWST-Erhöhung) auf die Verknüpfung mit der Revision des Systems der Hinterlassenenrenten zu verzichten.
3.3.3 Forderung nach Einbezug der EL ins Gesamtpaket
Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende würden es begrüssen, wenn auch die EL ins Gesamtpaket einbezogen würden: Insbesondere die Kantone fordern einen solchen Einbe-
zug (ZH, LU, SG, GR, BS, BL, VD, AR, TG, SO, GE, JU, TI, SZ, ZG): Die Reform der
Altersvorsorge sei auf die Reform der EL abzustimmen (ZH, SH) oder letztere solle zumindest nicht verzögert werden (AG, LU, TG). Insbesondere wird gewünscht, es seien zur Stärkung der 2. Säule gewisse Themen (Einschränkung der Vorbezüge für Wohneigentum bzw. zum Zweck der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, Kapitalbezüge) bereits in die Reform 2020 zu integrieren (FR, LU, SG, BS, BL, SO, TG, GR, NW, ZG, AR, NE). BE und SZ wünschen allgemein, dass mit der Reform auch EL-bezogene Themen angepackt werden. Nach NW ist zu vermeiden, dass die EL als Auffangbecken missbraucht werde. Nach AR könnte die Reform der EL auch sofort mit einer separaten Vorlage angegangen werden; der Kanton macht diesbezüglich konkrete Vorschläge.
Auch die CVP und die SODK/FDK vermissen im Reformpaket Vorschläge für die notwendige und mögliche EL-Reform. Der Städteverband bedauert, dass nicht auch die EL in die Gesamtschau einbezogen werden.