Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

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anderer Finanzierungsquellen gewünscht. Die vorgesehene Koppelung wird von TG und dem Städteverband unterstützt, von einzelnen Kantonen nur in Bezug auf das erste MWST-Prozent. Auf keine Zustimmung stösst sie insbesondere bei den Verbänden der Arbeitnehmerseite, den Frauenorganisationen und Behindertenorganisationen (dazu auch Ziffer 3.3.2). Im Verhältnis 4:1 wird eine proportionale Anpassung der linearen vorgezogen.

Kantone

Sechs Kantone (SO, BS, NE, NW, TG, OW) stimmen der beabsichtigten schrittweisen Erhöhung der MWST zu.

Die Kantone anerkennen mehrheitlich, dass bei der AHV ein Bedarf an Zusatzfinanzierung besteht und sind der Meinung, dass eine zusätzliche Finanzierung über MWST sinnvoller („das kleinere Übel“) ist als über andere Quellen wie direkte Steuern oder Erbschaftssteuern oder eine Erhöhung der Lohnprozente, welche die Erwerbstätigen tragen müssten (in diesem

Sinne LU, SZ, OW, FR, SO, BS, BL, AI, AR, GR, TI, NE, JU, VS, ebenfalls GL und SH,

anlehnend an die Stellungnahme der FDK. GE spricht sich gegen eine Erhöhung der MWST aus, weil diese die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft beeinträchtige.

Nach Meinung verschiedener Kantone (LU, SZ, BL, AI, GR, VS, GE, JU) soll das zweite MWST-Prozent erst dann erhoben werden, wenn es dringend notwendig ist („kein Blanko-Check“ bzw. „Steuererhöhung auf Vorrat nicht sinnvoll“) und zu gegebener Zeit allenfalls mit anderen Massnahmen verknüpft werden, beispielweise mit einer schrittweisen Erhöhung des Referenzrentenalters (SZ, AI, VS, JU, GR) oder mit neuen Sparmassnahmen zur Ausgabenkürzung (GE). BE erachtet den Lösungsvorschlag nicht als optimal und verlangt eine Diversifizierung der Zusatzfinanzierung: Mehrwertsteuer kann eine mögliche Zusatzfinanzierung sein, daneben müssen aber weitere Finanzierungsquellen geprüft werden (z.B. Erbschaftssteuer auf nationaler Ebene). ZH weist auf die negativen Rückwirkungen einer MWST-Erhöhung und die zu erwartenden Mehrbelastungen der Kantone bei den EL hin und wünscht (wie LU) die Prüfung weiterer Finanzierungsquellen. VD wäre mit der Erhebung des ersten MWST-Prozentes nur im äussersten Notfall einverstanden und stellt sich entschieden gegen die Erhöhung um ein weiteres Prozent, weil sie die Kaufkraft schmälern und somit die Wirtschaft schwächen würde. VD empfiehlt andere Finanzierungsquellen wie die Erhöhung der Verrechnungssteuer oder die Zuführung der 0,3 % der MWST, die derzeit in die IV fliessen und ab 2017 verfügbar sind, an die AHV. Auch eine leichte Beitragserhöhung dürfe nicht tabu sein. UR spricht sich dafür aus, als Option eine Erhöhung des Referenzalters über 65 für Frauen und Männer zu prüfen. ZG möchte auf eine Erhöhung der MWST verzichten und stattdessen das Referenzalter auf 67 Jahre erhöhen; evtl. nur ein erstes MWST-Prozent freigeben; das zweite MWST-Prozent sei an die Erhöhung des Referenzalters über 65 Jahre zu knüpfen. Allfällige MWST-Erhöhungen sollten nur befristet zugelassen werden.

TG äussert sich zur gleichzeitigen Koppelung an die übrigen Reformmassnahmen und stimmt dieser explizit zu. Verschiedene Kantone erachten es als sinnvoll, in einem ersten Schritt ein Junktim zu schaffen zwischen MWST-Prozent einerseits und dem Grundsatz der Vereinheitlichung des Referenzalters und den Einschränkungen bei den Hinterlassenenren-

ten (JU, GR, AI, SZ, LU, BL).

GE würde eine lineare Erhöhung der MWST bevorzugen. BS, NE und VS erachten eine proportionale Erhöhung als wünschenswerter.

Politische Parteien und Parteigruppierungen

Die glp begrüsst die Absicht, zur Schliessung einer Finanzierungslücke statt immer höheren, wirtschaftsfeindlichen Arbeitskosten durch Belastung der Einkommen, eine Steuer auf dem Konsum, in diesem Falle die MWST, hinzuzuziehen. Die CVP stimmt einer moderaten Erhöhung der MWST zu, wenn damit eine unnötige Erhöhung der Lohnprozente vermieden werden kann. Die SPS lehnt eine proportionale MWST-Erhöhung, die generationenübergrei-