Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten
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rung durch die öffentliche Hand rechtfertige. Mit ähnlicher Begründung lehnt auch Travail.Suisse eine solche Entflechtung ab. Um den Handlungsspielraum des Bundes über den demografischen Buckel hinweg zu behalten, müsse der Bund in erster Linie auf weitere Steuersenkungen verzichten. KV Schweiz ersucht den Bundesrat, von der Teilentflechtung des Bundesanteils Abstand zu nehmen und nach Mitteln und Wegen zu suchen, wie der Bundesanteil in der heutigen Konzeption und ohne Verletzung der Schuldenbremse gesichert werden kann. Der Bauernverband will die heutige Regelung beibehalten.
Organisationen für Versicherte, Leistungsbezüger und Selbstständigerwerbende
Von 24 Organisationen, die dazu Stellung nehmen, lehnen 23 die Massnahme klar ab. Aus Sicht der EKFF liesse sich die Befürchtung, dass ein Rückzug des Bundes zu einer vermehrten Belastung der Haushalte führt, mit einer vertieften Studie und einer ausführlicheren Darlegung des Finanzierungsaspekts aus dem Weg räumen. Die Frauenorganisationen SVF,
alliance F, SBLV und EKF sowie die Organisationen vpod, SBK, Angestellte Schweiz,
LCH und VASOS sorgen sich um die Stabilität der AHV und um die Erhaltung des Leistungsniveaus. Die Rentnerorganisationen SSR und AVIVO fordern, den Ertrag aus einem zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent für die AHV direkt und vollumfänglich in den AHV-Ausgleichsfonds fliessen zu lassen. Für den SSR und SVS ist es wichtig, die Beteiligung des Bundes im bisherigen Umfang beizubehalten. Sie können nicht nachvollziehen, weshalb man auf der einen Seite den Reformbedarf mit drohenden Defiziten rechtfertigt und auf der andern Seite den Bundesbeitrag senken will. Die DOK und weitere Behindertenorganisatio-
nen (SPV, Retina Suisse, Blinden- und Sehbehindertenverband, SZBlind, PI, AGILE,
Procap, PMS) monieren, dass die angestrebte Sanierung des Bundeshaushaltes nicht auf Kosten der AHV erfolgen darf; dieser Vorschlag drohe die Akzeptanz der ganzen Vorlage zu gefährden. Die genannten Behindertenorganisationen sprechen sich im Übrigen auch vehement gegen den späteren Transfer eines Teils des Bundesbeitrages von der IV zur AHV aus. Der Bundesrat und das Parlament müssten zuerst über eine kohärente nationale Behindertenpolitik, welche die Invalidenversicherung miterfasst, entscheiden. Die IV sei noch lange nicht saniert. WIDE sorgt sich um die finanzielle Mehrbelastung der Kantone und Gemeinden und lehnt die Massnahme wie PS und FSR klar ab.
Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände, Durchführung
4 Organisationen nehmen dazu Stellung. ARPIP, PK-Netz und Treuhand Suisse lehnen die Massnahme ab. PK-Netz lehnt die vorgeschlagene Neuordnung ab, weil die Teilentflechtung des Bundesbeitrags die AHV in finanzielle Schwierigkeiten bringen würde. Treuhand Suisse befürchtet mehr Unsicherheiten. Der SVV stimmt mit Vorbehalt zu. Er unterstützt aus gesamtwirtschaftlichen Überlegungen eine Neuregelung des Bundesbeitrags, erachtet dies aber im Rahmen der jetzigen Vorlage als nicht prioritär.
Übrige
17 Organisationen nehmen dazu Stellung. Alle lehnen die vorgeschlagene Massnahme ab. FER sieht steigende Mehrkosten für die Kantone. Suisseculture sieht die Erhaltung des heutigen Leistungsniveaus in Gefahr. Die Ebenrain-Konferenz und transfair befinden, dass die Entflechtung den Arbeitnehmenden (vor allem mit kleinen Einkommen) angesichts einer Mehrwertsteuererhöhung nicht zu vermitteln sei. Der Verzicht auf weitere Steuersenkungen sei das geeignetere Mittel, um beim Bund zu sparen. hotelleriesuisse tendiert (mit Verweis auf die Stellungnahme des SAV) mittelfristig zu einer vollständigen Entflechtung. GastroSuisse sieht als Handlungsbedarf, die Ausgaben zu begrenzen. Der Schuhhändler-Verband sowie 8 weitere Mitglieder des SGV (SBC, SFF, interieursuisse, Fromarte, VTS, coiffuresuisse, Spirituosenverband, VSCS) möchten den Status Quo beibehalten. Unia und das cp lehnen die Teilentflechtung ebenfalls ab.