Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/27: Reform der Altersvorsorge 2020 · 102 Seiten

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dass der Bundesrat die heutige bewährte Aufgabenteilung stütze und den kantonalen Ausgleichskassen auch in Zukunft eine flexible, den kantonalen Bedürfnissen angepasste Organisationsform zugestehe. Die genannten Kantone setzen sich dafür ein, die bewährte Schlüsselfunktion der kantonalen Ausgleichskassen für die soziale Sicherheit zu stärken.

SAV/economiesuisse (hotelleriesuisse schliesst sich diesen an), GastroSuisse und der Bauernverband beantragen, die Bestimmungen aus dem Reformpaket zu entfernen und in eine separate Botschaft zur technischen Revision des AHV-Gesetzes zu überführen. Der ASIP (GIP verweist auf diese Stellungnahme) vermerkt zum AHVG, dass er nur den Schwerpunkten der Vorlage zustimme, die restlichen Bestimmungen seien zu streichen.

Zu den Bestimmungen im Einzelnen:

Sicherheitsleistung der Gründerverbände

Die Grenzbeträge der Sicherheitsleistung zur Deckung allfälliger Schäden werden auf eine Million Franken (Mindestbetrag) bzw. drei Millionen Franken (Höchstbetrag) erhöht. Sie sollen vom Bundesrat periodisch angepasst werden können.

Es gibt dazu nur wenige Stellungnahmen. Die meisten sind ablehnend.

Von den Spitzenverbänden der Wirtschaft äussert sich der SGV ablehnend. Er findet eine Sicherheitsleistung für die AHV-Kassen nicht mehr zeitgemäss, da Verbandskassen heute in der Regel zur Absicherung von Haftungsrisiken Versicherungspolicen für Schäden abschliessen würden. Er plädiert für eine Bestimmung, die den Abschluss einer Versicherungspolice beinhaltet. Die Deckungssumme solle nicht am Beitragsaufkommen der Kasse, sondern an den individuellen Haftungsrisiken gemessen werden. SAV/economiesuisse (hotelleriesuisse schliesst sich dieser Meinung an) erwähnen, es sei zu überlegen, ob die Sicherheit nicht auch durch Bildung von Reserven geleistet werden könne. Im Übrigen handle es sich um eine technische Anpassung, die nicht Teil der Reform sein solle.

Die Seniorenorganisationen SSR und der SVS äussern sich grundsätzlich zustimmend für eine Erhöhung der Sicherheitsleistung. Sie schlagen jedoch auch vor, die Möglichkeit einer Versicherungslösung oder eines speziellen Sicherheitsfonds zur Sicherstellung der Haftung zu prüfen.

Die Pensionskasse GastroSocial (GastroSuisse schliesst sich dieser Meinung an) findet, die zunehmende Professionalisierung der 1. Säule trage dazu bei, dass das Haftungsrisiko trotz zunehmender Komplexität des operativen Geschäftes reduziert sei. Sie empfiehlt eine der Kassenstruktur angepasste Sicherheitsleistung aufgrund objektiver Ansätze, analog der Reserven für Liquidation und Fusion, anstelle einer pauschalen Erhöhung. Die VVAK erklärt, dass durch den Einsatz der Informatik bei den Ausgleichskassen die Schadensrisiken in der jüngeren Vergangenheit deutlich reduziert worden seien. Hinzu komme, dass die Verbandsausgleichskassen in den vergangenen Jahren auf Weisung der Aufsichtsbehörde erhebliche Reserven für die Risiken „Auflösung und Fusion“ aufbauen mussten. Die Vereinigung beantragt, dass diese Reserven und bestehenden Kautionsversicherungen von den Gründerverbänden als Sicherheitsleistung angerechnet werden dürfen. Zusätzlich solle der Gesetzgeber über die Höhe der Sicherheitsleistung bestimmen, da sonst an sich gesunde Kassen und die Kassenlandschaft generell unbeabsichtigt gefährdet werden könnten.

Verschiedene Mitgliederverbände des SGV (SBC, SFF, VTS, Schuhhändler-Verband,

interieursuisse, Fromarte, coiffuresuisse, Spirituosenverband) sind der Meinung, dass

anstelle einer Sicherheitsleistung eine Versicherungspolice mit ausreichender Deckung abzuschliessen sei. Der VSCS erwähnt zudem in Übereinstimmung mit dem SGV, die Sicherheitsleistung sei nicht mehr zeitgemäss. Das cp findet, dass die Erhöhung der Sicherheitsleistung kleine Kassen bestrafen würde. Ausserdem gebe es keine Rechtfertigung dafür, weil die Guthaben täglich der zentralen Ausgleichsstelle übermittelt würden. Die Forderung nach Sicherheiten sei heutzutage überholt.