Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/31: Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) · 14 Seiten

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1 Ausgangslage

Mit Bundesbeschluss vom 14. Dezember 2012 hat die Bundesversammlung die parlamentarische Initiative 07.455 Maury Pasquier1 angenommen und den Bundesrat ermächtigt, das IAO-Übereinkommen Nr. 183 über den Mutterschutz2 (nachfolgend Ü 183) zu ratifizieren. Der Bundesrat kann das Ü 183 jedoch erst ratifizieren, wenn das Schweizer Recht in Einklang ist mit dessen Bestimmungen. Dazu braucht es indes eine Anpassung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz, denn Artikel 10 des Ü 183 schreibt die Gewährung von bezahlten Stillpausen vor.

Der gegenwärtig geltende Artikel 60 Absatz 2 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1; SR 822.111) regelt die Anrechnung der Stillzeit an die Arbeitszeit für stillende Arbeitnehmerinnen bis zum Ende des ersten Lebensjahres ihres Kindes. Die Stillzeit im Betrieb ist als Arbeitszeit anzurechnen. Verlässt die Arbeitnehmerin zum Stillen den Arbeitsort, ist die Hälfte dieser Abwesenheit als Arbeitszeit anzuerkennen. Die Frage nach der Entlöhnung der Stillpausen ist weder in dieser Verordnung noch im Arbeitsgesetz oder im Obligationenrecht explizit geregelt.

Das SECO hat den Auftrag erhalten, die Anpassung der Verordnung vorzunehmen. Es hat die Revisionsarbeiten zu Artikel 60 Absatz 2 ArGV 1 in Angriff genommen und nach Konsultation der Sozialpartner den vorliegenden Vorschlag erarbeitet.

Dieser leitet in zwei Punkten einen Systemwechsel ein: Erstens wird die Unterscheidung zwischen der anrechenbaren Stillzeit als Arbeitszeit, je nachdem ob das Stillen im Betrieb oder ausserhalb davon stattfindet, aufgehoben. Zweitens wird der Arbeitgeber neu verpflichtet, die Arbeitnehmerin in einem definierten Umfang für die für das Stillen aufgewendete Zeit zu entlöhnen. Diese Lösung stützt sich auf die in unseren Nachbarländern geltenden Regelungen. Sie ist konform mit Artikel 10 des Ü 183.

Am 5. November 2013 hat das SECO das Anhörungsverfahren über die Änderung der ArGV 1 eröffnet, das bis am 17. Januar 2014 dauerte.

2 Anhörungsteilnehmende

Insgesamt haben 65 Akteure aus verschiedenen Bereichen zur Revisionsvorlage Stellung genommen. Sie sind im Anhang mit den entsprechenden und hier verwendeten Abkürzungen aufgelistet.

1 07.455 Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 183 über den Mutterschutz http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20070455

2 http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2012/1815.pdf 520/2005/02540 \ COO.2101.104.4.27243 3/14