Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/31: Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) · 14 Seiten
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3 Allgemeine Beurteilung
Die grosse Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden befürwortet die Änderungsvorlage oder zumindest die allgemeine Stossrichtung der Revision.
Die grosse Mehrheit der Kantone, alliance F, SVF-ADF, SKG, SVAMV, EFS, Post Beijing und Pro Familia Schweiz befürworten die Revisionsvorlage. Die Akteure aus dem Gesundheits- sowie dem Gewerkschaftsbereich unterstützen die allgemeine Stossrichtung der Änderungsvorlage.
Bezüglich der Stillzeiten halten die Mehrheit der Akteure aus dem Gesundheitsbereich, CSS Versicherung, Travail.Suisse und Syna die in der Revisionsvorlage vorgeschlagene Dauer der Stillzeiten für ungenügend. Für gewisse Anhörungsteilnehmende aus dem Gesundheits- und dem Gewerkschaftsbereich ist wichtig zu betonen, dass es sich dabei nur um die Mindestdauer handelt und dass längere bezahlte Stillpausen vorgesehen werden können. Für Hausärzte Schweiz sowie SGP stellen die vorgeschlagenen Stillpausen einen annehmbaren Kompromiss dar; alliance F, EFS und Post Beijing halten sie für angemessen.
Bezüglich der Räumlichkeiten zum Stillen sind SVDE, BSS, SVM, SHV, SSFS, NGO-Allianz, Public Health Schweiz, CSS Versicherung, FMH und Gesundheitsförderung Schweiz der Ansicht, dass die Infrastruktur und die Räumlichkeiten, die der Arbeitnehmerin zum Stillen zur Verfügung zu stellen sind, gewisse Mindestanforderungen erfüllen müssen. Entsprechend bringen die meisten dieser Organisationen diesbezüglich einen Änderungsvorschlag ein.
BS, VS und Angestellte Schweiz wollen zumindest in der Wegleitung genauer geklärt haben, welche Regelung bei Mehrlingsgeburten gilt. Für TI und GR müssen die finanziellen Auswirkungen für die Betriebe noch genauer untersucht werden oder hätten bereits untersucht werden müssen.
Travail.Suisse und Syna verlangen auch im neuen Wortlaut wie bisher die Präzisierung, dass
die Stillzeit weder nachgeholt noch an andere Ruhezeiten angerechnet werden darf.
Die Arbeitgeberorganisationen lehnen die Revisionsvorlage in ihrer aktuellen Form ab oder sind der Ansicht, dass sie restriktiver sein sollte. Bezüglich der vorgeschlagenen
Stillzeiten sind sie der Meinung, dass die Vorlage deutlich zu weit geht und dass nicht von Mindestzeiten gesprochen werden sollte. SAV, FER, SGV, VELEDES, hotelleriesuisse, CP und GastroSuisse machen entsprechende Änderungsvorschläge. Drei Kantone (GR, GL und SH) sind ebenfalls der Ansicht, dass die Dauer der vorgeschlagenen Stillzeiten zu lang ist.
Gemäss SAV, FER, SGV, CP und hotelleriesuisse sollte nur die Stillzeit im Betrieb (oder gemäss SAV, FER und SGV auch in einem Raum in der Nähe des Betriebs) als bezahlte Stillzeit angerechnet werden. Gemäss GastroSuisse sollte präzisiert werden, dass die bezahlte Stillzeit nur in Ausnahmefällen ausserhalb des Betriebs absolviert werden darf.
Die SVP und die Migros lehnen die Revisionsvorlage kategorisch ab.
In formaler Hinsicht melden zwei Kantone (VD, LU) sowie drei Arbeitgeberorganisationen (hotelleriesuisse, CP und senesuisse) Zweifel an oder äussern sich ablehnend dazu, dass die Entlöhnung der Stillzeit in Artikel 60 Absatz 2 ArGV 1 geregelt werden sollte bzw. wird.
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