Bericht Fortsetzung
Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 51 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 10Fedlex · Erläuternder Bericht
g) Im Gesetz wurde das Volumen der Bürgschaften, welche von der Verlustdeckung durch den Bund profitieren, gesamthaft auf netto 600 Millionen Franken begrenzt.33 Dies entspricht brutto einem maximalen Bürgschaftsvolumen von 923 Millionen Franken. Die Mittel für die Verlustdeckung werden jeweils im Voranschlag und Finanzplan eingestellt.
Diese Veränderungen zwangen die drei regionalen BG zu organisatorischen Anpassungen. Insbesondere der Cautionnement romand war vor grosse Herausforderungen gestellt, da in der Westschweiz bzw. in den Kantonen Fribourg, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf bis 2007 fünf separate BG bestanden. Um für die Westschweiz die geforderte Reduktion der Anzahl Organisationen zu erreichen, wurde eine neue Genossenschaft – der Cautionnement romand – gegründet. Unter dem Dach des Cautionnement romand wurden in allen fünf Kantonen Aussenstellen (so genannte Antennen) eingerichtet, wobei es sich dabei weitgehend um neue Strukturen (inkl. Personal) handelte: Die Mehrheit der ehemaligen kantonalen Genossenschaften wurde aufgelöst (Fribourg, Neuenburg, Genf) und es wurden in diesen Kantonen neue Organisationen als Aussenstellen gegründet. Die ehemaligen Genossenschaften der Kantone Waadt und Wallis erfuhren wesentliche Veränderungen und wurden anschliessend als Aussenstelle weitergeführt.
Gleichzeitig erfuhr die GBZ eine Neuausrichtung. Sie bietet den regionalen Organisationen seit Mitte 2007 ein so genanntes Risikosplitting an, bei dem diese ihre Bürgschaften bis maximal CHF 500'000 bei der GBZ auf freiwilliger Basis zur Hälfte rückversichern können. Im Gegensatz zu früher vergibt die GBZ keine direkten Bürgschaften mehr, sondern versteht ihren Auftrag in der Ergänzung der Tätigkeit der regionalen Organisationen. Zwischen dem Bund und der GBZ bestehen bezüglich des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens seit Anfang 2010 keine Geschäftsbeziehungen oder Aufsichtsfunktionen mehr.
Bürgschaften gemäss Gesetz können nur von den vier anerkannten Bürgschaftsgenossenschaften BG Ost, BG Mitte, Cautionnement romand und SAFFA vergeben werden (vgl. Abbildung 1). Die Bürgschaftsorganisationen haben zusätzlich mit einzelnen Kantonen Leistungsvereinbarungen unterzeichnet, mit denen sie die kantonalen Wirtschaftsförderungen im Bereich KMU-Finanzierungen ergänzen und unterstützen. Gewisse Kantone stellen zusätzlich einen mit kantonalen Mitteln gespiesenen Fonds zur Verfügung, mit dem Projekte von kantonaler oder regionaler Wichtigkeit unterstützt werden können.34
Den Bürgschaftsnehmern werden von der Bürgschaftsorganisation die Gesuchsprüfungskosten sowie eine Risikoprämie auf den jährlich verbürgten Betrag verrechnet. Dank der Bürgschaft erhält der Bürgschaftsnehmer einen Bankkredit, den er sonst sehr wahrscheinlich nicht bekommen hätte. Falls der Bankkredit die Bürgschaftssumme nicht übersteigt, trägt die Bank praktisch kein Verlustrisiko. Es verbleibt das Ausfallrisiko der Bürgschaftsorganisationen über ihren Anteil von 35 Prozent. Ende 2012 übertrafen jedoch deren eigene Mittel die eingegangenen Verpflichtungen. Gemäss Cautionnement romand ist der verbürgte Kredit in der Regel brutto, d.h. vor Risikoprämie, um rund 2 Prozentpunkte günstiger als analoge Kredite ohne Bürgschaft.35
Das Instrument des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens ist im heutigen Marktumfeld nicht durch ein Marktversagen auf den Kreditmärkten begründet. Mehrere Studien des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO haben in den letzten Jahren gezeigt, dass der Kreditmarkt für KMU in der Schweiz insgesamt funktioniert.36 Dies hat der Bundesrat 2009 auch in einem Bericht an die WAK-N bekräftigt.37 Vielmehr ist das Bürgschaftswesen ein Nischen-
33 SR 951.25, Art. 8, Abs. 2 34 Kapitel 2.3 35 Cautionnement romand (2013) 36 M.I.S. Trend (2009/A), M.I.S. Trend (2009/B), M.I.S. Trend (2010) und M.I.S. Trend (2013) 37 Bundesrat (2009) 644.10/2011/00954 \ COO.2101.104.5.3993630 10/51