Bericht Fortsetzung
Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 51 Seiten
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genüber der Organisation, dem Darlehensgeber und den Bürgschaftsnehmern auszuweisen haben. Entsprechend haben die Bürgschaftsorganisationen bis Anfang 2013 Ausstandsregeln in den Statuten oder Organisationsreglementen aufgenommen.
Verantwortlich für die operative Steuerung und den Vollzug ist das Ressort KMU-Politik der Direktion für Standortförderung im SECO. Da es sich bei den Genossenschaften um externe Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt an denen der Bund nicht beteiligt ist und an die er Subventionen ausrichtet, hat das SECO unterschiedliche Rollen. Es hat:
• das strategische Controlling zu betreuen (Jahresplanung, Durchführung der Controlling
Gespräche, ggf. Weiterentwicklung der strategischen Ziele),
• das Monitoring und den informellen Informationsaustausch zweckmässig zu gestalten,
• die nötigen Aufsichtsmassnahmen zu erkennen, zu begleiten und allenfalls umzusetzen,
• die strategischen Fragestellungen frühzeitig zu erkennen und allenfalls Antrag zu stellen.
Das Ressort KMU-Politik und die Bürgschaftsgenossenschaften pflegen einen zweckmässigen und regelmässigen informellen Austausch. Zur Sicherstellung des gegenseitigen Informationsbedarfs werden regelmässige Monitoring Gespräche durchgeführt
Die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) „unterstützt den Bundesrat bei der Ausübung seiner Aufsicht über die Bundesverwaltung“.50 Die EFK ist, „ungeachtet einer allfälligen Geheimhaltungspflicht, berechtigt, Auskunft zu verlangen und insbesondere Einsicht in Akten zu nehmen“.51 Zusätzlich hat die Interne Revision des SECO (DBIR) eine Aufsichtsfunktion über die Aufsichtsinstanzen innerhalb des SECO inne. Die Aufsicht und die Abwicklung der Finanzhilfe des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens wurden letztmals 2011 von der Internen Revision des SECO überprüft.
Das SECO bzw. die Eidg. Finanzkontrolle können periodisch Evaluationen (Erfolgskontrollen) und/oder Audits (Revisionen) anordnen und zwar auf Stufe Genossenschaft oder Gesamtsystem.
2.2.4 Anerkannte Bürgschaftsorganisationen
Finanzhilfen beantragen können nur Organisationen, die vom Bund durch eine entsprechende Verfügung anerkannt sind. Im Mai / Juni 2007 wurden vier Bürgschaftsgenossenschaften anerkannt:
• BG Mitte, Bürgschaftsgenossenschaft für KMU
• BG Ost, Bürgschaftsgenossenschaft für KMU
• Coopérative romande de cautionnement - PME, Cautionnement romand
• Bürgschaftsgenossenschaft SAFFA
Bei der BG Mitte, der BG Ost und dem Cautionnement romand handelt es sich um regionale gewerbeorientierte BG, die je für eine bestimmte Region bzw. bestimmte Kantone zuständig sind. Die SAFFA hingegen ist eine gewerbeorientierte Bürgschaftsgenossenschaft ausschliesslich für Frauen und gesamtschweizerisch tätig.
Die Eignerstrukturen der Bürgschaftsorganisationen sind unterschiedlich und können z.B. Kantone, Berufs- und Gewerbeverbände, Banken und Private einschliessen.
50 SR 614.0, Art. 1 51 SR 614.0, Art. 10 644.10/2011/00954 \ COO.2101.104.5.3993630 14/51