Bericht Fortsetzung

Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 51 Seiten

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produkt im KMU-Kreditmarkt, das im heutigen Marktumfeld in erster Linie als KMU-

Förderinstrument zu verstehen ist.

Abbildung 1: Das System des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens

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Quelle: SECO, eigene Darstellung

Seit der Neuorganisation des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens 2007 hat sich das Instrument sehr positiv entwickelt.39 Das Vertrauen in das Bürgschaftswesen konnte – insbesondere bei den Banken – gestärkt werden. Innerhalb von fünf Jahren konnte das Bürgschaftsvolumen von 85 Millionen Franken (2008) auf rund 218 Millionen Franken (2012)

gesteigert werden (vgl. Abbildung 2). 2012 wurden knapp 700 Gesuche um Bürgschaften geprüft, rund der Hälfte wurde entsprochen. Gegenwärtig profitieren über 1'600 KMU von Bürgschaften. Im Rahmen der 2011 abgeschlossenen neuen Finanzhilfeverträge für die Periode 2012-2015 ist eine weitere Steigerung des Bürgschaftsvolumens auf 270 Millionen Franken bis Ende 2015 vorgesehen.

38 Der in der Graphik und in der Praxis verwendete Begriff „Bürgschein“ entspricht dem „Bürgschaftsvertrag“ gemäss Art. 492, Abs. 1, OR (SR 220). Der in der Graphik verwendete Begriff „Bürgschaftsvertrag“ wird teilweise auch als „Bürgschaftsauftrag“ bezeichnet. 39 SECO (2008) und SECO (2011) 644.10/2011/00954 \ COO.2101.104.5.3993630 11/51