Bericht Fortsetzung
Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 51 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 34Fedlex · Erläuternder Bericht
In den Jahren 2007 und 2008 wurden nachrangige Darlehen von insgesamt acht Millionen Franken an die BG Mitte und den Cautionnement romand gewährt. Da der Bund für das Geld derzeit rund 0,5 Prozent (Bundesobligation mit zehn Jahren Laufzeit) Zins bezahlen muss, das Geld allerdings zinslos an die Bürgschaftsorganisationen weitergibt, ergeben sich finanzielle Leistungen für den Bund von jährlich rund 40‘000 Franken.92 Falls die nachrangigen Darlehen aus Bundessicht zukünftig abgeschrieben werden müssten (bzw. diese Darlehen nicht zurückbezahlt werden können), würde die Höhe der Darlehen (8 Mio. CHF) als zusätzliche Kosten anfallen. In Tabelle 6 sind die Kosten der Bürgschaften für den Bund für die Jahre 2008-2012 zusammengestellt.
Tabelle 6: Finanzhilfen des Bundes in TCHF, 2008-2012
Finanzhilfen 2008 2009 2010 20112012
Verwaltungskostenbeitrag des Bundes 2‘771 2‘987 2‘981 2‘982 2‘956 Verluste Anteil Bund 1‘410 2‘560 4‘297 5‘034 4‘785 Wiedereingänge Anteil Bund -555 -451 -504 -1‘018 -1‘114 Opportunitätskosten nachrangige Darlehen 40 40 40 4040
93
Total Kosten Bund 3‘666 5‘136 6‘813 7‘038 6‘667
Bemerkung: Der Verwaltungskostenbeitrag des Bundes im Jahre 2008 (2‘771‘000 CHF) beinhaltet den Beitrag an die GBZ von 491‘460 CHF).
Quelle: B,S,S, (2013), GBZ, Geschäftsberichte Bürgschaftsorganisationen, SECO
Dank der Gesetzesrevision und der höheren Verlustdeckung durch den Bund ist das Bürgschaftsvolumen seit 2007 gestiegen. Dadurch haben auch die absoluten Nettoverluste zugenommen. Die Nettoverlustquote hat sich in den letzten drei Jahren zwischen 2,5 und 3 Prozent eingependelt (vgl. Abbildung 8).
Abbildung 8: Nettoverluste und Nettoverlustquote
in Mio. 7.0 3.5% in % CHF
6.0 3.0%
5.0 2.5%
4.0 2.0%
Nettoverluste absolut 3.0 1.5% Netto-Verlustquote
2.0 1.0%
1.0 0.5%
- 0.0%
2007 2008 2009 2010 20112012
Quelle: SECO, eigene Darstellung
Die in den Firmen, welche mit einer Bürgschaft unterstützt werden, beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten via ihre Einkommenssteuern (direkte Bundessteuern) Beiträge
92 Der Berechnung (8 Millionen *0,5 % = 40‘000 CHF) liegt der Kassazinssatz einer Eidgenössischen Bundesobligation zugrunde (13.12.2012: 0.5%, Laufzeit 10 Jahre). 93 Diese Zahlen unterscheiden sich von der Jahresrechnung des Bundes aus den folgenden zwei Gründen: Erstens werden die Wiedereingänge in der Bundesrechnung nicht als negative Ausgaben sondern als Erträge verbucht. Zweitens können Verluste in der Rechnung der Bürgschaftsorganisationen und in der Bundesrechnung unterschiedliche Buchungsdaten ausweisen und können deshalb in unterschiedliche Rechnungsperioden fallen. 644.10/2011/00954 \ COO.2101.104.5.3993630 34/51