Bericht Fortsetzung
Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 51 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 38Fedlex · Erläuternder Bericht
tingmassnahmen ergriffen, um den Bekanntheitsgrad des (neu konzipierten) Bürgschaftswesens zu erhöhen.
Aufgrund der Mengenschätzungen in Verbindung mit der Neukonzeption, der Aussagen der Bürgschaftsgenossenschaften sowie der Evaluationsergebnisse kann davon ausgegangen werden, dass im Rahmen des bestehenden Systems grundsätzlich zusätzliches Marktpotential besteht. Allerdings ist nicht zu erwarten, dass die vom Bund vorgegebene Obergrenze von 600 Millionen Franken in absehbarer Frist überschritten wird.
Es stellt sich jedoch die Frage, zu welchem „Preis“ zusätzliches Volumen erreicht werden kann bzw. soll. Daher erscheint es den Evaluatoren wichtig, dass zwischen den beteiligten Akteuren ein Konsens erreicht wird, welche Höhe an Verluste der Bund und die Bürgschaftsgenossenschaften gewillt sind einzugehen.104
6.2 Effizienz und Effektivität der Aufgabenerfüllung
6.2.1 Zweckmässigkeit der erbrachten Leistungen
Die Bürgschaftsgenossenschaften agierten 2010 gemäss den Evaluatoren noch vorwiegend isoliert und sahen sich nicht als Teil eines Gesamtsystems. Eine stärkere Koordination und Kooperation zur Steigerung der Effizienz und der Effektivität des Gesamtsystems wurde deshalb empfohlen.105
Mit Blick auf die Eigenkapitalausstattung befinden sich die Bürgschaftsgenossenschaften in unterschiedlichen Ausgangslagen. Die Eigenkapitalausstattung stellt jedoch im Moment bei keiner Bürgschaftsgenossenschaft einen wachstumslimitierenden Faktor dar. Im Zuge eines allfälligen weiteren signifikanten Volumenwachstums wird die Frage der Eigenkapitalausstattung an Bedeutung gewinnen. Dieser ist auch bei der Prüfung einer Limitenerhöhung Beachtung zu schenken.
Bei den Gebühren zeigen sich wesentliche Unterschiede zwischen den Bürgschaftsgenossenschaften, die sich nicht durch Mehrleistungen begründen lassen. Die Ausrichtung der Verwaltungskostenbeiträge durch den Bund ist mit der Auflage verbunden, die Gesuchsprüfungskosten und Risikoprämien zu Gunsten der KMU zu reduzieren. Die Gebührenunterschiede sind deshalb aus Sicht der Evaluatoren problematisch.
Die Bürgschaftsgenossenschaften verfügen insgesamt über schlanke Strukturen, das Personal ist tendenziell knapp dotiert. Bei den einzelnen Bürgschaftsgenossenschaften handelt es sich um Klein- bzw. Kleinstbetriebe. Aufgrund der heutigen Strukturen besteht kaum eine Möglichkeit zur Spezialisierung und es kann schlecht auf unterschiedliche Arbeitsbelastungen reagiert werden.
Im Rahmen einer Zusatzevaluation106 wurde abgeklärt, mit welchen Auswirkungen die Einrichtung von Aussenstellen für das Gesamtsystem „Bürgschaftswesen“ verbunden ist. Die Evaluatoren haben festgestellt, dass über die Aussenstellen die Nähe zum Kunden und die lokale Verankerung gefördert wird, im Interesse der Wirksamkeit und Effizienz des Gesamtsystems jedoch Kompetenzen und Governance so ausgestaltet sein müssen, dass innerhalb der Bürgschaftsgenossenschaft eine einheitliche Vergabepraxis bzw. Risikopolitik gewährleistet ist.
Im Bericht wird auch aufgezeigt, dass eine Struktur mit Aussenstellen nicht notwendigerweise zu höheren Verwaltungskosten führt. Die ausgewiesenen Kosten pro geprüftes und pro laufendes Dossier befinden sich bei den drei regionalen Bürgschaftsgenossenschaften in ähnlichem Rahmen. Im Jahr 2010 bewegten sich diese zwischen 880 Franken und 990
104 Ernst & Young (2010) 105 Ernst & Young (2010) 106 Ernst & Young (2011) 644.10/2011/00954 \ COO.2101.104.5.3993630 38/51