Bericht Fortsetzung

Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 51 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 37Fedlex · Erläuternder Bericht

5.4.2 Würdigung seitens des Bundes

Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen hat sich seit der Revision 2007 sehr erfreulich entwickelt. Das Bürgschaftsvolumen konnte von 102 Millionen Franken auf 218 Millionen Franken Ende 2012 mehr als verdoppelt werden. In den letzten Jahren blieb das Bürgschaftsvolumen wie auch das Volumen der neu erteilten Bürgschaften stabil. Der Hauptgrund dafür liegt im aktuellen Tiefzinsumfeld, das die Finanzierung der Unternehmen erleichtert und zu überdurchschnittlich hohen frühzeitigen Amortisationen der bestehenden

Bürgschaften führt.

Die Evaluatoren empfehlen die Erhöhung der Bürgschaftslimite von heute 500‘000 Franken auf 1 Million Franken, weisen aber darauf hin, dass dazu noch weitere Abklärungen notwendig sind. Der Bundesrat hat diese Frage eingehend geprüft und wird sie in Kapitel 7.2 behandeln.

Das Reporting der Bürgschaftsorganisationen gegenüber dem SECO wird laufend optimiert. Mit der Datenbank und dem Management-Informationssystem verfügt der Bund heute über deutlich bessere Datengrundlagen als noch vor einigen Jahren. Die Erhebung weiterer Daten durch die Bürgschaftsorganisationen soll geprüft und allenfalls im Rahmen der nächsten Finanzhilfeverträge vorgesehen werden.

Der Bundesrat nimmt die Empfehlung 3 zu Handen der Bürgschaftsorganisationen zur Kenntnis. Aus Sicht des Gesamtsystems steht jedoch der Zugang zur Fremdfinanzierung gegenüber der Gewährung von günstigen Kreditkonditionen im Vordergrund. Da das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen insbesondere vor der Revision 2007 keine grosse Akzeptanz bei den Banken genoss, ist die Auswahl von Partnerbanken für das Bürgschaftswesen auch heute noch relativ gering. Der Bundesrat erachtet es als vorrangige Aufgabe der Bürgschaftsorganisationen, die „Vertriebskanäle“ zu verbreiten und das Instrument der KMU,

Treuhänder aber auch Banken besser bekannt zu machen.

6 Vollzug

6.1 Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch die Bürgschaftsgenossenschaften

Gemäss den Finanzhilfeverträgen sind die Bürgschaftsgenossenschaften verpflichtet, Solidarbürgschaften zu Gunsten von KMU bereitzustellen, um diesen die Aufnahme von Bankdarlehen zu erleichtern. Dieser Auftrag wird in den Finanzhilfeverträgen konkretisiert bzw. operationalisiert, indem den Bürgschaftsgenossenschaften konkrete Mengenziele zur Entwicklung des Bürgschaftsbestandes sowie der Neubürgschaften gesetzt werden.102

Die Bürgschaftsgenossenschaften haben ihren Auftrag, wie er in den Leistungsvereinbarungen 2007–2011 festgelegt war, mit der Erreichung der Mengenziele erfüllt.103 Die Volumenziele wurden – ausgehend von den neuen Rahmenbedingungen des neu konzipierten Bürgschaftswesens – auf insgesamt etwas mehr als eine Verdoppelung des

Bürgschaftsvolumens festgesetzt. Grösstenteils wurde die Volumensteigerung über ein qualifiziertes Wachstum erreicht.

Die Volumenziele konnten nach Einschätzung der Bürgschaftsgenossenschaften ohne grosse Schwierigkeiten erreicht werden. Die Steigerung des Volumens wurde einerseits durch die Neukonzeption als solches ermöglicht: Durch die neuen Strukturen und das stärkere finanzielle Engagement des Bundes konnte das Vertrauen im Markt und insbesondere bei den Banken verbessert werden. Weiter haben die Bürgschaftsgenossenschaften gezielte Marke-

102 Vgl. Kapitel 2.2.3 103 Vgl. Abbildung 2 644.10/2011/00954 \ COO.2101.104.5.3993630 37/51