Bericht Fortsetzung

Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 51 Seiten

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an den Bund (ca. 13 Millionen Franken pro Jahr). Zudem fliessen laut der im Rahmen der Studie von B,S,S.94 erhobenen Daten von den unterstützten Firmen auch ca. 13 Millionen Franken an Unternehmensgewinnsteuern pro Jahr an den Bund. Ein Teil der Steuereinnahmen würde allerdings längerfristig aufgrund der Verdrängungseffekte95 auch ohne das Bürgschaftswesen generiert.

5.3.3 Analyse der Risikoprämie

Die Verordnung verpflichtet die Bürgschaftsorganisationen dazu, die Inanspruchnahme einer Bürgschaft von einer angemessenen Kostenbeteiligung der bürgschaftsnehmenden Person abhängig zu machen.96 Dies kann beispielsweise durch die Erhebung einer Gesuchsprüfungs- und Überwachungsgebühr, beziehungsweise einer Risikoprämie geschehen.97 Für eine ausgeglichene Rechnung müssten die Bürgschaftsorganisationen von den Bürgschaftsnehmern eine Risikoprämie von bis zu drei Prozent erheben.98

Der Bund leistet den anerkannten Bürgschaftsorganisationen jährliche Verwaltungskostenbeiträge in der Höhe von drei Millionen Franken. Zweck der jährlichen Verwaltungskostenbeiträge ist einerseits die Erhöhung der Attraktivität des Bürgschaftskredites durch die Verbilligung der Bürgschaft, d.h. reduzierte Gesuchsprüfungskosten und Risikoprämien zugunsten der KMU.99 Andererseits schafft dieser Bundesbeitrag bessere Voraussetzungen für positive Rechnungsabschlüsse der Organisationen, was wesentlich für deren Bonitätseinstufung durch die Banken ist. Diese ist wiederum ausschlaggebend für die Höhe des Bankzinses, der durch die KMU zu bezahlen ist. Ziel des Bundes ist aber nicht in erster Linie den KMU möglichst tiefe Zinsen zu ermöglichen, sondern dass jenen, die bei einer Bank keinen Kredit erhalten, der Zugang zum Kapitalmarkt vereinfacht wird.

Aufgrund der erhöhten Bundesdeckung mit der Revision im Jahre 2007 konnten die Risikoprämien signifikant gesenkt werden. Im Rahmen der Revision 2007 haben sich die regionalen Bürgschaftsgenossenschaften auf eine Risikoprämie von 1,25 Prozent vom jährlich verbürgten Betrag geeinigt, damit die Bürgschaftsnehmer die notwendigen Mittel zu erträglichen Bedingungen aufnehmen können. Mit den Verwaltungskostenbeiträgen sollten gemäss Businessplan zum Neustart des Bürgschaftswesens im Jahr 2007 die Gesuchsprüfungskosten um 40 Prozent gesenkt sowie die Risikoprämie in der Startphase um ca. 1 Prozent verbilligt werden. Mit zunehmendem Volumen rechnete der Businessplan noch mit einer möglichen Verbilligung um ca. 0,5 Prozent. Den Rest der angestrebten Vergünstigung (Differenz zwischen den notwendigen 3 Prozent und den verlangten 1,25 Prozent) wird von den Bürgschaftsorganisationen aufgebracht.100

5.4 Schlussfolgerungen

5.4.1 Schlussfolgerungen der Evaluatoren

Die Evaluatoren stellen fest, dass das Bürgschaftswesen erfolgreich KMU unterstützt.101 Viele der unterstützten Firmen befinden sich im ländlichen Raum. Diese KMU bieten zahlreiche Arbeitsplätze an, die ohne das Bürgschaftswesen in dieser Form und in diesen Regionen nicht existieren würden.

94 B,S,S. (2013) 95 Vgl. Kapitel 5.3.1 96 SR 951.251, Art. 7, Abs. 2 97 SECO (2007) 98 Arbeitsgruppe Bürgschaftswesen (2007) 99 SECO (2007) 100 Arbeitsgruppe Bürgschaftswesen (2007) 101 B,S,S. (2013) 644.10/2011/00954 \ COO.2101.104.5.3993630 35/51