Bericht Fortsetzung

Vernehmlassung 2013/32: Totalrevision der Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen · 51 Seiten

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Abschlusszahlen vermehrt um Bürgschaften nachfragen müssen (wegen verschlechtertem Zugang zu Bankkrediten).

(6) Es wird dem SECO empfohlen, den geltenden Verteilschlüssel für die Verwaltungskos-

tenbeiträge des Bundes beizubehalten.

(7) Die Gesuchsprüfungsgebühren sollten von den Bürgschaftsgenossenschaften verein-

heitlich werden. Im Sinne einer Wachstums-Strategie sollten die Gebühren zudem möglichst tief gehalten und bei Bedarf über eine einheitliche Anhebung der heutigen Risikoprämie aufgefangen werden.

(8) Die einheitliche Risikoprämie sollte von den Bürgschaftsgenossenschaften beibehalten

werden. Um eine Differenzierung zu ermöglichen, könnte allenfalls für bestimmte, klar definierte Risiko-Kategorien (z.B. Start-ups) ein Prämien-Zuschlag vorgesehen werden. (9) Zur Fortführung der Wachstumsstrategie werden die Bürgschaftsgenossenschaften ei-

nen Ausbau der personellen Ressourcen benötigen. Die Bürgschaftsgenossenschaften sollten Pläne zur deren Finanzierung entwickeln.

(10) Um an Schlagkraft und Marktakzeptanz zu gewinnen und Synergien zu nutzen, sollten

die Bürgschaftsgenossenschaften in ausgewählten Bereichen eine engere Zusammenarbeit anstreben.

Dimension 3 „Zusammenwirken Bürgschaftsorganisationen - Banken“

Das Vertrauen der Banken in das Bürgschaftswesen konnte durch die Neukonzeption gesamthaft gesteigert werden. Allerdings divergiert die Akzeptanz für das Bürgschaftswesen unter den Banken und selbst zwischen verschiedenen Personen derselben Bank stark.

Die Evaluatoren empfehlen:

(11) Um die Verbreitung des Bürgschaftswesens und die Marktmacht der KMU-Kunden zu

stärken, sollten sich die Bürgschaftsgenossenschaften stärker als unabhängiger Finanzierungspartner und -berater für die KMU auf dem Markt positionieren.

(12) Gleichzeitig sollten die Bürgschaftsgenossenschaften die Zusammenarbeit mit den

Banken über vertrauensbildende Massnahmen weiter ausbauen und insbesondere eine breitere Streuung des Bürgschaftsvolumens anstreben.

(13) Synergien zwischen Bürgschaftsgenossenschaften und Banken sind besser zu nutzen.

Insbesondere ist der Informationsaustausch zwischen Bürgschaftsgenossenschaften und Banken bei der Gesuchsprüfung zu verstärken. Doppelspurigkeiten und -arbeiten können somit verhindert werden.

Dimension 4 „Zusammenwirken Bürgschaftsorganisationen - Kantone“

Die Intensität und Form des Zusammenwirkens der Bürgschaftsgenossenschaften mit den Kantonen ist sehr unterschiedlich.

Die Evaluatoren empfehlen:

(14) Die BG sollten – unterstützt durch das SECO – darauf hinwirken, dass sich sämtliche

Kantone in vergleichbarem Ausmass an den Kosten des Systems beteiligen. Vor allem sind auch jene Kantone zu gewinnen, die bis anhin nicht mit Leistungsvereinbarungen eingebunden sind.

Dimension 5 „Zusammenwirken Bürgschaftsorganisationen - GBZ“

Das SECO hat die Koordinations- und Vollzugsaufgaben mit denen vorher die GBZ beauftragt war, auf anfangs 2010 selbst übernommen. Folglich fungiert die GBZ derzeit noch als freiwillige Rückversicherung für die Bürgschaftsorganisationen. Die Bürgschaftsgenossenschaften können bei der GBZ ein Risikosplitting für einzelne Bürgschaften beantragen. Zwischen dem Bund und der GBZ bestehen bezüglich des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens seit Anfang 2010 keine Geschäftsbeziehungen oder Aufsichtsfunktionen mehr.

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