Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2013/34: Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes (SERVG) und der Verordnung (SERV-V) · 10 Seiten

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Bei Annahme der vorgeschlagenen Änderung von Artikel 7 Absatz 1 SERVG (Ziff. 1.3 der Erläuterungen zur Teilrevision des SERVG) wird Artikel 2 SERV-V obsolet. Die Bestimmung kann deshalb ersatzlos aufgehoben werden.

4.2 Handlungsform

Die vorgeschlagene Einführung der Verfügung als primäres Instrument für die Gewährung der Deckungen der SERV macht die formelle Anpassung der Artikel 10 (Abs. 1, 3 und 4), 12, 13 (Sachüberschrift, Abs. 1, 2 [Einleitung], 3 [Satz 2] und 4), 14 (Abs. 1), 17 (Abs. 4 Satz 1) und 31 (Abs. 1 Satz 1) erforderlich. Materielle Änderungen sind damit indes keine verbunden.