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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 3 N
Abschnitt: Geometrische Gestaltung der Fahrbahn
Artikel: Trassierungselemente Ausgabe: 01.07.2012
N O R M A L S P U R
(AB 17)
3 Kreisbogen mit Übergangsbogen (in Zuggleisen)
3.1 Grundsätze
Für die Bestimmung der Mindestradien sind grundsätzlich folgende Parameter massgebend:
– Die maximale und minimale Betriebsgeschwindigkeit.
– Die einzusetzende Überhöhung.
– Die Grenzwerte für den Überhöhungsfehlbetrag resp. Überhöhungsüberschuss.
– Die langfristig erforderliche Flexibilität in der betrieblichen Nutzung der Strecke.
Beim Entwurf einer Linienführung sind unter Berücksichtigung der realisierbaren Überhöhung und Übergangsbogenlänge (siehe Ziff. 3.5 und 4.3) die im Rahmen der vorgegebenen Randbedingungen nach Möglichkeit grössten Kreisbögen anzuwenden.
Die Überhöhung wird im Normalfall durch die Drehung des Gleises um die Gleisachse erreicht.
3.2 Länge der Einzelelemente (Gerade und Kreisbogen)
Die Länge der Elemente Kreisbogen und Gerade darf im Hinblick auf einen ruhigen Fahrzeuglauf in den Zuggleisen folgende Werte der entsprechenden Fahrzeit nicht unterschreiten:
Grenzwert im Normalfall: 1 s (1)
Minimaler Grenzwert: 0,7 s (1)
Eine Mindestlänge von 20 m ist anzustreben.
(1)Kürzere Zwischengeraden sind bei Gegenbögen durch eine durchgehende Wendeklothoide, bei Kreisbögen mit gleichgerichteter Krümmung durch einen genügend langen Zwischenbogen zu ersetzen.
3.3 Mindestradius R
3.3.1 Im Hinblick auf eine freizügige Verwendung des Rollmaterials gilt in Zuggleisen folgender
Grenzwert:
Grenzwert im Normalfall (siehe zusätzlich Ziff. 3.1): 150 m
3.3.2 In Bereichen von Perronkanten ist R ≥ 500 m anzustreben.
Für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG)2 bezüglich des autonomen Zugangs für Mobilitätsbehinderte sind im Bereich der Perronkante ggf. weitere Anforderungen bezüglich des minimalen Radius zu erfüllen.
2Fortsetzung Blatt Nr. 4 N