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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR EISENBAHNVERORDNUNG zu Art.:45

Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 8

Abschnitt: Elektrische Anlagen

Artikel: Arbeiten an elektrischen Anlagen oder in deren Nähe Ausgabe: 01.07.2012

(AB 45.3 Sicherheitsabstände und besondere Sicherheitsmassnahmen)

Zonen Abstände / Personen und Gegenstände sowie Maschinen und Geräte

äussere Gren-

zen der Zonen

Gefahrenzone D Der Abstand "D " ist ab der Oberfläche der Teile unter Span-L L

(beginnt an der nung gerechnet. Der so erhaltene Abstand definiert die Gefah-Oberfläche der renzone.

Teile unter Span-

Das Eindringen in die Gefahrenzone ist grundsätzlich zu verhinnung)

dern. Die Ausnahmen sind:

a. Ausschalten sowie Kurzschliessen und Erden bzw. Verbinden mit der Rückleitung der Installationsteile, um die Gefahr zu beseitigen,

b. Anbringen von angemessenen Schutzschirmen oder einer Isolierung (Arbeit wie in der freien Zone),

c. wenn eine geeignete, bewährte Arbeitsmethode (insbesondere Qualifikation der Personen, Werkzeuge, Verfahren) angewendet wird und das Personal eine dafür geeignete Schutzausrüstung nach dem Stand der Technik trägt.

Fortsetzung Blatt Nr. 9