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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR EISENBAHNVERORDNUNG zu Art.:45

Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 10 Abschnitt: Elektrische Anlagen Ausgabe: Artikel: Arbeiten an elektrischen Anlagen oder in deren Nähe 01.07.20141 2 (AB 45. 3 Sicherheitsabstände und besondere Sicherheitsmassnahmen )

Abstände je nach FL-Spannung

Un DL DV DS DT

[kV] [mm] [mm]

=<3 2501250

Vor Beginn der Arbeit ist der Sicher- Vor der Inbetriebsetzung der Maheitsabstand „DS“ durch den Arbeits- schinen und Geräten ist der tech-11 500 1500 leiter je nach Arbeit und Einsatz festzu- niche Abstand „D durch den

T“

legen. Arbeitsleiter festzulegen.

15 5001500

25 5001500

33 7501750

Un: Fahrleitungsnennspannung (Bezeichnung)

D :5

L aus CLC/TR 50488 (Tab. 2)

DV : aus CLC/TR 50488 (Tab. 2)

5Siehe AB-EBV, Anhang Nr. 3