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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten
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AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ZUR EISENBAHNVERORDNUNG zu Art.:45
Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 9
Abschnitt: Elektrische Anlagen
Artikel: Arbeiten an elektrischen Anlagen oder in deren Nähe Ausgabe: 01.07.2012
(AB 45.3 Sicherheitsabstände und besondere Sicherheitsmassnahmen)
Zonen Abstände / Personen und Gegenstände sowie Maschinen und Geräte
äussere Gren-
zen der Zonen
Annäherungs- D Der Abstand "D " ist ab der Oberfläche der Teile unter Span-
V V
zone nung gerechnet.
(beginnt an der
Die Arbeit in der Annäherungszone ist nur gestattet, wenn:
äusseren Be-
grenzung der a. aus betrieblichen Gründen keine Ersatzlösung möglich ist. Gefahrenzone) Es ist dann dafür zu sorgen, dass die Arbeitenden durch ei-
ne Person beaufsichtigt werden, die sie vor gefährlichen Annäherungen (z.B. an Stromabnehmer, Querspanner, Spurhalter, Gleistrenner usw.) warnt,
b. das Eindringen in die Gefahrenzone durch geeignete Massnahmen oder Aufsichtstätigkeit (wie z.B. qualifizierte Personen, entsprechende Arbeitsmethoden, aktive Begrenzer auf den Baumaschinen) ausgeschlossen wird,
c. das Personal zusätzlich eine dafür geeignete Schutzausrüstung nach dem Stand der Technik trägt.
Personen und Gegenstände Maschinen und Geräte
Erweiterungszone D Der Sicherheitsabstand « D ist Der technische Abstand „D
S S“ T“ (beginnt an der ab Oberfläche der Teile unter ist ab Oberfläche der Teile äusseren Be- >= DV
Spannung gerechnet. Es handelt unter Spannung gerechnet. grenzung der (>>DL) sich dabei um die Erweiterung Es handelt sich dabei um die Annäherungszo- der Annäherungsgrenze "D " . Erweiterung der Annähe-
V
ne) rungsgrenze „D .
Die Erweiterung wird im Voraus, V“
D je nach den Gegenständen, Zu berücksichtigen sind der T
Werkzeugen und zu verrichten- normale Betrieb der Bauma-> DV den Tätigkeiten, Qualifikation schinen und ausserordentli-(>>DL) der Personen, Wetterbedingun- che oder besondere Ereiggen, örtlichen Gegebenheiten nisse wie z.B. Entlastung, usw. durch den Arbeitsleiter weicher Untergrund, schaudefiniert. kelnde Lasten usw. Die ent-
Für Arbeiten in der Erweite- sprechende Erweiterung wird rungszone hat das Personal im Voraus durch den Arbeits-
geeignete, persönliche Schutz- leiter festgelegt und kann je ausrüstungen zu tragen. nach Richtung unterschiedlich sein.
Freie Zone Keine äussere Bei einem Abstand grösser als Bei einem Abstand grösser (beginnt an der Grenze „D gibt es keine besonderen als „D können Maschinen
S“ T“
äusseren Be- Massnahmen mehr für die Per- und Geräte ohne besondere grenzung der sonen und Gegenstände, abge- Massnahmen betrieben wer-Erweiterungszo- sehen von ihrer Qualifikation den.
ne) und dem Tragen von geeigne-
ten, persönlichen Schutzausrüs-
tungen.