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Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

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Kapitel: Fahrzeuge Blatt Nr.: 10

Abschnitt: Grundlagen des Fahrzeugbaus

Ausgabe: 01.07.2012 Artikel: Konstruktionsgrundsätze Entwurf: 01.07.2014

AB 48.8

1 Der Stromabnehmer ist in der Fahrzeugs-Längsachse anzuordnen. Bei Fahrzeugen

mit Drehgestellen oder virtuellen Drehpunkten ist er möglichst axial über dem Drehpunkt, bei Rahmenfahrzeugen auf der Senkrechten zur Achswelle, anzuordnen. Somit kann für den Stromabnehmerbereich die Kurvenerweiterung e = 0 angenommen werden. Abweichungen sind im Einvernehmen mit der Infrastrukturbetreiberin möglich.

AB 48.9

1 Damit die Gesamtsicherheit gewährleistet ist, müssen die Fahrzeuge die bei der Kon-

zeption des Signalsystems und der Zugbeeinflussung festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

1.1 Auf mit ETCS ausgerüsteten Strecken sind die «Voraussetzungen für den Einsatz

von Fahrzeugen auf ETCS-Strecken»6 ein Bestandteil der festgelegten Voraussetzungen.

6 Siehe AB-EBV, Anhang Nr. 3