Vorlage

Vernehmlassung 2013/41: Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) und der Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) · 343 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 25Fedlex · Vorlage

Kapitel: Bauten und Anlagen Blatt Nr.: 12 N Abschnitt: Geometrische Gestaltung der Fahrbahn

Artikel: Trassierungselemente Ausgabe: 01.07.2012

N O R M A L S P U R

(AB 17)

5.3 Abrupte Änderung des Überhöhungsfehlbetrages

5.3.1 In Zuggleisen in begründeten Einzelfällen gelten folgende Grenzwerte:

Grenzwert im Normalfall: - bei VR ≤ 80 km/h: 50 mm

- bei VR = 160 km/h 25 mm

- bei VR > 160 km/h 0 mm

Zwischen 80 und 160 km/h wird zwischen beiden Eckwerten linear interpoliert.

Für die Bestimmung der minimalen Länge der Zwischenelemente (siehe Ziff. 5.4.) ist die Summe der beiden Überhöhungsfehlbeträge massgebend.

5.3.2 In Weichenanlagen und Gleisverbindungen in Zuggleisen (siehe Ziff. 5.1) sowie in Ran-

gier- und Anschlussgleisen, sind folgende Grenzwerte einzuhalten:

Grenzwert im Normalfall: für Zuggleise: 102 mm

für Rangier- und Anschlussgleise: 120 mm (1)

Maximaler Grenzwert: für Zug-, Rangier- und Anschlussgleise: 120 mm (1)

Für die Bestimmung der minimalen Länge der Zwischenelemente (siehe Ziff. 5.4) ist die Summe der beiden Überhöhungsfehlbeträge massgebend.

(1)In Einzelfällen (i.d.R. nur in bestehenden Anlagen) sind Werte bis 126 mm möglich, sofern eine Vergrösserung der Radien oder die Reduktion der Geschwindigkeit auf V < 40 km/h nicht möglich sind.

Fortsetzung Blatt Nr. 13 N